Gebühren bei Kontopfändung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mona84
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#1

30.11.2009, 12:07

Hallo Kolleginnen,

Ich stehe gerade auf dem Schlauch:

Gegen unseren Mandanten wird ein Titel aus notarieller Urkunde vollstreckt (aus Grundschuld). Titelhöhe: 100.000 EUR

Und zwar Kontopfändung beim Mandanten. Guthaben auf dem Konto: 100 EUR.

Ich soll den Gegner anschreiben, dass die Kontopfändung unzulässig sei, und unsere Gebühren mit einbringen...

Ich wollte eine 0.3 Gebühr auf 100.000 EUR in Rechnung stellen...
Ist das richtig berechnet und ist die durch unser Anschreiben schon fällig, oder erst bei gerichtlichen Maßnahmen ?

LG,
Moni
*Marilyn*

#2

30.11.2009, 17:07

Ich bin mir da nicht sicher, aber was mir dazu einfällt ist: Müsste für die Abwendung der Kontopfändung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden?
Micsi11
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#3

01.12.2009, 18:01

Warum ist Kontopfändung unzulässig? Weil kaum Guthaben auf Konto ist? Ist ja noch kein Grund für eine Unzulässigkeit.

Wenn hier Schuldner das Geld für UH braucht, dann kann man Antrag nach § 850 ZPO (Aufhebung der Pfändung).
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rena
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#4

02.12.2009, 15:49

Ah, bei unserem Mandanten wurde ebenfalls das Konto gepfändet. Vor Gericht hat er aber einen Beschluss erwirkt, wonach nicht an den Gläubiger ausgezahlt werden darf. Die Bank hats trotzdem überwiesen.

Welche Gebühren fallen denn bei uns an, wenn wir hier tätig werden????
Minimaus

#5

02.12.2009, 20:47

Was denn für einen Beschluss?
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rena
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#6

03.12.2009, 15:24

Noja, also unser Mandant hat quasi selbst Vollstreckungserinnerung eingelegt und daraufhin erging Beschluss in der Zwangsvollstreckungssache, dass die Pfändung insoweit aufgehoben wird.
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