Anrechnung -vorgerichtlich auf MB-Verfahren-

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Trollinchen

#1

20.12.2006, 11:12

Hallo Ihr Lieben,

wir haben da grad ein "Streitthema" im Büro und ich bräuchte mal Euren Rat bzw. Hilfe.

Sachverhalt:
außergerichtliches Aufforderungsschreiben (1,3 Geb. + Ausl. + MwSt)
Mahnbescheidsantrag (hälftige Geb. + kompl. Ausl. + ant. Mwst als nicht anrechenbarer Teil als Forderung in den MB-Antrag mit rein).

Abrechnung:
Da gehts jetzt los........ Wie würdet Ihr denn nun abrechnen (schreibe meine mal Überlegung noch nicht, will Euch ja nicht beeinflussen :wink:

Ich danke Euch schon jetzt ganz dolle für die Wiederherstellung unseres Kanzleifriedens....... :thx
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Curry
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#2

20.12.2006, 11:23

Also ich würde so abrechnen.

1,3 Geschäftsgebühr
Auslagen in voller Höhe
1,0 Gebühr für MB
abzüglich 0,65 Anrechnung
Auslagen in voller Höhe
USt.

Alles in einer Rechnung, du kannst auch zwei Rechnungen machen. Das sieht es dann so aus.

1. Rechnung

1,3 Geschäftsgebühr
Auslagen
USt.

2. Rechnung

1,0 Gebühr für MB
abzügl. 0,65 Anrechnung
Auslagen
USt.
Zuletzt geändert von Curry am 20.12.2006, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Curry

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Sunny
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#3

20.12.2006, 11:28

Ich mache es auch immer so wie Nancy, aber immer alles in einer Rechnung.
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Trollinchen

#5

20.12.2006, 11:45

Ich danke Euch,

wußte doch, daß mir bei Euch schnell geholfen wird.

Noch ne kurze Frage..... die Auslagen fallen 2x in kompletter Höhe an oder? Oder ist die bei der Anrechnung nur aus der letztendlich verbleibenden (differenzierten) MB-Geb. Auslagen zu berechnen?

DANKE
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Curry
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#6

20.12.2006, 11:50

Die Auslagen fallen zweimal in voller Höhe an, also insgesamt 40 EUR.
Curry

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Bärchen

#7

20.12.2006, 13:03

@Nancy
Aber nicht generell 40,00 € (man könnte es nach deinem letzten Beitrag so verstehen).
Max. 40,00 €!
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#8

20.12.2006, 13:08

Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Wollte ich auch noch ändern, hab ich aber glatt vergessen...
Curry

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Trollinchen

#9

20.12.2006, 13:20

Supi, vielen Dank Euch.

Also ich seh das wie ihr, laut unserem RA-Programm (Phantasy) rechnet der auch gro in die Richtung, allerdings zieht er von der 1,0 Geb. die 0,65 Gebühr ab und nimmt [glow=red]aus der Differenz [/glow]dann die Auslagen,. Somit haben wir da irgendwie ne Differenz - oder ich nen Denkfehler. Na ja, muß noch mal beide Rechnungen gegenüberstellen, vielleicht hab ich ja was übersehen.

Also dann, schönen Tag noch bis zum nächsten Mal.
Trollinchen

#10

20.12.2006, 13:57

Hm, sorry, muß dann doch noch mal nerven.
Habe jetzt mal beide Varianten nebeneinander gestellt und bekomme ne Differenz vno 12,82 €.

Also ich würde so abrechnen:
Gegenstandswert: 1.105,24 Euro
1,3 Geb. 110,50 Euro
Auslagen 20,00 Euro
MwSt 20,88 Euro
= 151,38 Euro

1,0 Geb. 85,00 Euro
abz. 0,65 - 55,25 Euro
Auslagen 17,00 Euro (aus 85,00 Euro)
Mwst 7,48 Euro (aus 85,00 -55,25 + 17,00 Euro)
= 54,23 Euro

Rechnungsbetrag = 205,61 Euro

Das Programm rechnet aber:
Gegenstandswert: 1.105,24 Euro
1,3 Geb. 110,50 Euro
Auslagen 20,00 Euro
MwSt 20,88 Euro
= 151,38 Euro

1,0 Geb. 85,00 Euro
abz. 0,65 - 55,25 Euro
Auslagen 5,95 Euro (aus 85,00 -55,25)
Mwst 5,71 Euro (aus 85,00 -55,25 + 5,95 Euro)
= 41,41 Euro

Rechnungsbetrag = 192,79 Euro

Was stimmt denn jetzt wirklich? Hat der PC wieder mal Recht?
Und machen wir es dann beim Eintragen in den MB-Antrag jedesmal falsch? Dort tragen wir nämlich die hälftige Geb.+ die kompletten Auslagen+die daraus entstehende MwSt. ein.

:ohmann
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