Hallo, ich brauche mal kurz Eure Bestätigung...
Folgender Fall:
Mdt. hat ein Auto mit Mängeln gekauft. Wir haben bei Gegner aussergerichtlich Minderung geltend gemacht. Gegner hat RA beauftragt, aber aussergerichtlich keine Einigung. Dann haben wir ein selbständiges Beweisverfahren (am 25.10.07) und danach ein Klageverfahren (am 22.07.08 ) eingeleitet.
Gegner-Ra stellt jetzt folgenden Kostenfestsetzungsantrag:
Selbst. Beweisverfahren:
1,3 Geschäftsgebühr
0,65 Verfahrensgebühr (unter Anrg. der Gesch.geb.)
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpausch.
Klageverfahren:
1,3 Verfahrensgebühr
abzüglich Anrg. der 1,3 aus selbst. Beweisverfahren
1,2 Terminsgebühr
Auslagenpausch.
und schreibt drunter, dass die Geschäftsgebühr im Verfahren nicht mit geltend gemacht wurde. -> Logisch, er ist auch ja beklagt.
Die Geschäftsgebühr kriegt er doch gar nicht, oder? Stehe ein bißchen auf der Leitung...
Danke für Eure Hilfe.
Geschäftsgebühr im KFA von Beklagtem
- nephele
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1371
- Registriert: 25.08.2008, 12:16
- Beruf: Refa
- Software: Andere
Quatsch, die GG hat im KFA nix zu suchen, ob die nun geltend gemacht werden konnte oder nicht.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Außergerichtliche Gebühren können nicht gerichtlich festgesetzt werden! Allerdings muss er dann nach dem § 15 a auch nicht anrechnen, aber das musst du ihm ja nicht auf die Nase binden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"