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KFA bei Versäumnisurtei mit Fristversäumnis

Verfasst: 20.11.2009, 12:49
von Emma-Anna
Hallöchen,

ich habe hier nun ein VU liegen und möchte nun die Kosten festsetzen lassen. Kann ich aber, wenn der Beklagte er versäumt hat, sich fristgerecht anzuzeigen, die 0,5 TG nach 3105 VV RVG mit abrechnen?

Ich weiß, dass die Gebühr zulässig ist, wenn ein Termin stattgefunden hat und der Gegner nicht erschienen ist. Aber trifft die auch zu, wenn er sich nicht rechtzeitig angezeigt hat?

Liebe Grüße

Verfasst: 20.11.2009, 13:04
von gkutes
lies mal 3105 VV RVG
dort vorallem (1) 2.

Verfasst: 20.11.2009, 13:41
von Emma-Anna
Genau, da hab ich wohl mal wieder geträumt :D