Von welchem Gegenstandswert die Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tami
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#1

18.11.2009, 15:19

Hallo!

Ich soll hier grad eine Rechnung erstellen, bevor ich aber was falsch mache und wieder alles stornieren muss, will ich euch nochmal kurz was fragen:

Ich soll hier außergerichtlich abrechnen. Die ganze Sache drehte sich anfangs um 40.000 €, die unsere Mandantin von der Gegnerin forderte. Jetzt hat die gegnerische Partei 20.000 € gezahlt (es ist kein Vergleich entstanden, unsere Mandantin besteht auch noch auf die restlichen 20.000 €, die wir nun gerichtlich geltend machen). Mein Chef will nun, dass ich eine 2,3 Geschäftsgebühr und die Hebegebühr abrechne. Bei der Hebegebühr weiß ich, dass die mit einem Gegenstandswert von 20.000 € abgerechnet wird. Wie ist das mit der Geschäftsgebühr? Da muss ich doch die 40.000 € als Gegenstandswert nehmen, oder? Sorry, wenn die Frage etwas blöd ist, aber ich bin noch in der Ausbildung und bin mir da jetzt nicht 100 %ig sicher... will nämlich nachher nichts stornieren müssen.

LG
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D@ni
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#2

18.11.2009, 15:25

40.000,00 € passt!
Immer der höchte Betrag der außergerichtlich streitig war!
:-)
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Tami
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#3

18.11.2009, 15:29

Okay, alles klar, danke! :)
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LuzZi
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#4

18.11.2009, 15:34

Denk aber dran, dass du die Hebegebühr nur gegenüber der Mandantin abrechnen kannst, die kannst du nicht der Gegenseite aufdrücken :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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