...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstin1
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#1
17.11.2009, 14:51
Hallo zusammen,
ich hoffe, die Frage ist nicht sonderlich blöde
Ich soll einen KfA machen, und zwar hat der Gegner Einspruch gegen den VB eingelegt (dies zu spät). Also ging es ins streitige Verfahren und der Gegner hat logischerweise verloren.
Was rechnet man denn jetzt ab, wenn man den Antragsteller im Einspruchsverfahren VB vor dem Landgericht vertreten hat?
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ellimorelli
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#2
17.11.2009, 15:16
ich würde so abrechnen:
1,0 VG für Mahnbescheid
0,5 VG für VB
Auslagen
1,3 VG
./. 1,0 VG für MB
ggf. 1,2 TG
Auslagen
hol dir aber mal noch die Meinung von den Profis hier ein
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Micsi11
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#3
17.11.2009, 17:47
Nachdem du 1,0 für MB und 0,5 für VB nebst Auslagen und GK für MB bereits im VB tituliert ist, musst du diesbezüglich nichts mehr beantragen.
Du musst jetzt beantragen:
1,3 VG
abzgl. im VB bereits titulierter 1,0 für MB
ggf. 1,2 TG, sofern diese entstanden ist
Auslagen
evtl. weitere Gerichtskosten
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Micsi11
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#4
17.11.2009, 17:49
Also, ich vergaß: So wie oben machst du Kostenfestsetzung.
Bei Pt. gehe ich davon aus, dass ihr auch schon MB für Pt. beantragt habt und diesbezüglich schon abgerechnet habt. Bzgl. streitigem Verfahrenn dann auch wie KFA. Sonst meld dich nochmal, wenn ich was missverstanden habe.