...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Xanthia
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#1
17.11.2009, 10:49
Liebe Fori´s,
ich habe soeben die Aufgabe bekommen in einer Akte abzurechnen, wo eine Prüfung eines Mietvertrages durchgeführt wurde.
Ich habe aber leider keine Ahnung nach was ich da abrechnen muss/kann.
Hat von euch jemand Ahnung?
LG
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ellimorelli
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#3
18.11.2009, 16:06
also es ist nur eine Vermutung, deshalb hoffe ich das noch jemand antworten wird
ich würde hier eine Beratungsgebühr abrechnen. Die Höhe der B-Gebühr ist natürlich vom Umfang abhängig.
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Xanthia
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#4
20.11.2009, 15:50
Danke schon mal für deine Antwort, ellimorelli.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand.