Abrechnung Prüfung Mietvertrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Xanthia
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#1

17.11.2009, 10:49

Liebe Fori´s,

ich habe soeben die Aufgabe bekommen in einer Akte abzurechnen, wo eine Prüfung eines Mietvertrages durchgeführt wurde.

Ich habe aber leider keine Ahnung nach was ich da abrechnen muss/kann.

Hat von euch jemand Ahnung?

LG
Xanthia
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#2

18.11.2009, 15:59

huhu,

keiner eine Idee?

LG
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ellimorelli
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#3

18.11.2009, 16:06

also es ist nur eine Vermutung, deshalb hoffe ich das noch jemand antworten wird :)

ich würde hier eine Beratungsgebühr abrechnen. Die Höhe der B-Gebühr ist natürlich vom Umfang abhängig.
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Xanthia
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#4

20.11.2009, 15:50

Danke schon mal für deine Antwort, ellimorelli.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand.
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