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was ist günstiger? Versäumnisurteil o. Anerkenntnisurteil?

Verfasst: 16.11.2009, 15:38
von kissi303
Hallo, brauch mal dringend Hilfe, da der Termin morgen schon ist!

Wir verlieren den Prozess. Was ist in dem Fall günstiger: wenn wir zu Gericht gehen, Anerkenntnisurteil ergehen lassen oder Versäumnisurteil? Wie siehts mit den Gerichtskosten aus?

eine 1,3 VG und ne 0,5 TG entstehen ja sowieso :(

Danke schon mal für die Antworten

Verfasst: 16.11.2009, 15:55
von kissi303
Kinder, ich brauch dringend Hilfe? Ich weiß nicht, was ich an GK erstattet bekomme.....

Verfasst: 16.11.2009, 16:00
von Re1108
Schau doch mal ins GKG, Anlage 1 Nr. 1210 ff
Da stehts nämlich !

http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2 ... _1_90.html

Verfasst: 16.11.2009, 16:10
von kissi303
poah, ich versteh das grad nicht (brett vor´m kopf). ich hab das GG hier liegen, aber ist versteh trotzdem nicht, ob ne Gerichtsgebühr erstattet wird oder nicht

Verfasst: 16.11.2009, 16:12
von gkutes
solltest ja auch ins GKG schauen ;)
AU kostet 1,0 GK und VU 3,0 GK

Verfasst: 16.11.2009, 16:13
von gabrielle
die Gerichtsgebühr ermäßigt sich auf 1,0 bei Anerkenntnisurteil. Steht aber ganz toll im GKG

Verfasst: 16.11.2009, 16:17
von kissi303
ja das mein ich doch GKG nicht GG :oops:

Verfasst: 16.11.2009, 16:18
von kissi303
ich find trotzdem nicht, was ich zurückbekomme bei nem VU

Verfasst: 16.11.2009, 16:20
von gkutes
NICHTS!!!! siehe #5

Verfasst: 16.11.2009, 21:05
von 13
[font=Times New Roman]Welch eine schwierige Geburt! :roll:

VU:
3 Gerichtsgebühren, aber eine 0,5 TG.

AU:
1 Gerichtsgebühr, aber eine 1,2 TG.

Nun darf man rechnen... :P
[/font]