was ist günstiger? Versäumnisurteil o. Anerkenntnisurteil?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
kissi303
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#1

16.11.2009, 15:38

Hallo, brauch mal dringend Hilfe, da der Termin morgen schon ist!

Wir verlieren den Prozess. Was ist in dem Fall günstiger: wenn wir zu Gericht gehen, Anerkenntnisurteil ergehen lassen oder Versäumnisurteil? Wie siehts mit den Gerichtskosten aus?

eine 1,3 VG und ne 0,5 TG entstehen ja sowieso :(

Danke schon mal für die Antworten
kissi303
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#2

16.11.2009, 15:55

Kinder, ich brauch dringend Hilfe? Ich weiß nicht, was ich an GK erstattet bekomme.....
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Re1108
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#3

16.11.2009, 16:00

Schau doch mal ins GKG, Anlage 1 Nr. 1210 ff
Da stehts nämlich !

http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2 ... _1_90.html
kissi303
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#4

16.11.2009, 16:10

poah, ich versteh das grad nicht (brett vor´m kopf). ich hab das GG hier liegen, aber ist versteh trotzdem nicht, ob ne Gerichtsgebühr erstattet wird oder nicht
gkutes

#5

16.11.2009, 16:12

solltest ja auch ins GKG schauen ;)
AU kostet 1,0 GK und VU 3,0 GK
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gabrielle
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#6

16.11.2009, 16:13

die Gerichtsgebühr ermäßigt sich auf 1,0 bei Anerkenntnisurteil. Steht aber ganz toll im GKG
kissi303
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#7

16.11.2009, 16:17

ja das mein ich doch GKG nicht GG :oops:
kissi303
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#8

16.11.2009, 16:18

ich find trotzdem nicht, was ich zurückbekomme bei nem VU
gkutes

#9

16.11.2009, 16:20

NICHTS!!!! siehe #5
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#10

16.11.2009, 21:05

[font=Times New Roman]Welch eine schwierige Geburt! :roll:

VU:
3 Gerichtsgebühren, aber eine 0,5 TG.

AU:
1 Gerichtsgebühr, aber eine 1,2 TG.

Nun darf man rechnen... :P
[/font]
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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