Gebühr für Beantragung ZV-Klausel von ausländischem Urteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra*
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#1

11.11.2009, 13:34

Hi Leute!
Haben ein österreichisches Urteil.

Die gegnerischen Anwälte wollen jetzt darauf ZV-Klausel bei einem deutschen Gericht beantragen udn berechnen dafür eine 1,3 VG 3100

und jetzt stellen wir uns hier die Frage ob die dafür nicht nur die 0,3 Nr. 3309 VV verlangen können?

Was meint ihr?????

LG
Ernie

#2

12.11.2009, 13:11

Bereits durch die Einholung der Vollstreckungsklausel wird die 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 VV RVG ausgelöst.

Lediglich im Falle der Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG.
Sandra*
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#3

30.11.2009, 21:02

okay.. dankeschön ! also liegt der Gegner wohl mit seiner 1,3 Gebühr falsch!

Hast du dazu irgendwo eine Textstelle o.ä.??
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