§ 15 a RVG Eigener Mandant

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Jess1978
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 07.07.2009, 14:18
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mainz

#1

11.11.2009, 10:02

Liebe FoReNo-User,

es ist mir beinahe peinlich, dieses Thema zu eröffnen... Aber ich muss wissen, ob ich langsam spinne und mein Chef Recht hat.

Bezüglich der Anrechnung ist er aufgrund des aktuellen Artikels im AnwBl 11/2009 der Meinung, dass die Anrechnung nun komplett entfällt, UND ZWAR AUCH IN RECHNUNGEN AN DIE EIGENE MANDANTSCHAFT.

Kurzum, er sagt, die Anrechnung gäbe es nicht mehr.

Ich habe verzweifelt versucht, ihm zu erklären, dass sich die aktuelle Rechtsprechung nur auf die Kostenfestsetzung gegenüber Dritten bezieht.

:heul
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#2

11.11.2009, 10:15

Kurzum, er sagt, die Anrechnung gäbe es nicht mehr.
Ein Blick in die Vorbemerkungen dürfte die Rechtsfindung erleichtern. Natürlich gibt es die Anrechnung noch :roll: Also echt... Dein Chef soll man ganz langsam und vernünftig § 15 a Abs. 1 lesen...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#3

11.11.2009, 18:37

Tja, meine Chefin ist genauso. :roll:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Mistfratz
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 03.04.2008, 09:53

#4

11.11.2009, 18:46

Oh Mann, das ist doch das Einzige, was ich mit Sicherheit in Bezug auf § 15a RVG sagen kann, dass es die Anrechnung noch gibt...!

:ohmann
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

12.11.2009, 08:29

[font=Times New Roman]Die obergerichtliche Rechtsprechung ist sogar gerade dabei, zugunsten der Rechtsansicht des OLG Celle zu kippen, was bedeutet, das in jedem Fall bei Altverfahren anzurechnen sein wird. Solange der "große BGH-Senat" nicht endgültig entschieden hat, wird man davon ausgehen können, dass die Auffassung des II. BGH-Senats allmählich ins Hintertreffen gerät.

Dass die Anrechnung ganz weg sein soll, ist Schwachsinn. Das ergibt sich selbst bei der Neuregelung schon aus § 15a II RVG.
[/font]
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#6

13.11.2009, 00:03

[font=Comic Sans MS][/font]... ich wundere mich immer wieder, wie viele Anwälte wenig bis gar keine Ahnung vom Kostenrecht haben !
Die leben davon und kennen die Regeln nicht !!!

Mein Chef hat sich immer mit Kostenrecht beschäftigt und wir haben abendelang Strategien diskutiert, als die unselige Anrechnungsrechtsprechung vom BGH kam und wir regelmäßig draufzahlten.
Unser Antrag zu 2., vorgerichtliche Kosten, wurde geändert, nochmal geändert, am Ende der Klageschrift detailliert begründet, warum der Anspruch so und nicht anders besteht, usw.

Mein Chef kann jede KoRe auch selbst machen, nur wenn Kostenausgleichungen, womöglich mehrere Instanzen mit Klage und Widerklage und 4 bis 6 KFBs geprüft werden müssen, knie ich mich da rein.

Mit § 15 a RVG steht die Anrechnung jetzt wieder auf vernünftigen Füssen und bringt vor allem sachgerechte Ergebnisse.

Schöne Grüße
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#7

13.11.2009, 00:04

[font=Comic Sans MS][/font]... ich wundere mich immer wieder, wie viele Anwälte wenig bis gar keine Ahnung vom Kostenrecht haben !
Die leben davon und kennen die Regeln nicht !!!

Mein Chef hat sich immer mit Kostenrecht beschäftigt und wir haben abendelang Strategien diskutiert, als die unselige Anrechnungsrechtsprechung vom BGH kam und wir regelmäßig draufzahlten.
Unser Antrag zu 2., vorgerichtliche Kosten, wurde geändert, nochmal geändert, am Ende der Klageschrift detailliert begründet, warum der Anspruch so und nicht anders besteht, usw.

Mein Chef kann jede KoRe auch selbst machen, nur wenn Kostenausgleichungen, womöglich mehrere Instanzen mit Klage und Widerklage und 4 bis 6 KFBs geprüft werden müssen, knie ich mich da rein.

Mit § 15 a RVG steht die Anrechnung jetzt wieder auf vernünftigen Füssen und bringt vor allem sachgerechte Ergebnisse.

Schöne Grüße
Jess1978
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 07.07.2009, 14:18
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mainz

#8

13.11.2009, 11:50

Vielen Dank für Eure Unterstützung! :thx

Gestern konnte ich meinen Chef endlich davon überzeugen, dass ich Recht habe. Er hat noch einen zweiten Anwalt dazugeholt, der sich in seiner Meinung nicht ganz sicher war.

Dann habe ich den Herren noch mal ganz langsam § 15 a RVG vorgelesen und dann Vorbem. 3 Abs. 4 vom VV. Damit konnte ich sie dann doch überzeugen *freu*
Scheinbar hatten sie vorher nur einige Kommentare zu Entscheidungen zum § 15 a gelesen, sich aber nicht die Mühe gemacht, den § selbst zu lesen (weil wir ja auch sparen müssen und deshalb noch kein neues RVG angeschafft haben :titanic )


Ja, mit dem RVG hat es mein Chef nicht so. Er redet auch gerne noch 13/10-Gebühren etc.

Wenigstens weiß ich nun, dass ich mich auch mal gegen den Chef durchsetzen kann, wenn ich weiß, dass ich Recht hab 8)
Antworten