Hallo, ich steht schon wieder aufm Schlauch
Der Schuldner hat 16.10.2007 die eidestattliche Versicherung abgegeben. Nunmehr wollte Gläubiger neue normale ZV. Diese ist natürlich fruchtlos.
Der Gläubiger möchte nun einen Insolvenzantrag stellen. Reicht hierfür als Nachweis der Zahlungsunfähigkeit das neue fruchtlose ZV-Protokoll nebst Vermögensverzeichnis vom 16.10.2007 oder muss ich noch weitere Nachweise beibringen? Wenn ja, welche?
Danke für eure Hilfe!
Voraussetzungen für Insolvenzeröffnungsantrag?
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Es reicht die Unpfändbarkeitsbescheinigung des GV.
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Wieso sollte das nicht gehen?
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Ich halte dagegen: §§ 11, 14 InsO
Man muss unterscheiden, ob es sich um einen Unternehmer handelt. Dann ist Fremdantrag möglich. Wenn es eine Privatperson ist, ist ein Fremdantrag nicht möglich.
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Man kann auch gegen "Privatpersonen" als Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Hab ich selbst schon gemacht, funktioniert wunderbar. Als Gläubiger kann man allerdings keinen Antrag auf Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens, also des Verbraucherinsolvenzverfahrens, mit dem sich §§ 304 f InsO beschäftigen, stellen.
Beim Antrag auf Verbraucherinsolvenz steht in § 304 InsO klar und deutlich, dass der Schuldner dies und das vorzulegen hat. Vom Gläubiger steht da nichts drin.Tanja Igel hat geschrieben:Ich halte dagegen: §§ 11, 14 InsO
@Baby Ben:
Wenn der Unternehmer ein Einzelunternehmen führt (also als Privatperson), kann ein Gläubiger den Antrag stellen?