Hallo ihr lieben,
habe gestern mit dem Gericht telefoniert in eienr Familiensache. Hatte Hauptsache und e.Ao. getrennt abgerechnet. Das Gericht meinte das wäre eine Angelegenheit. Es geht hier um Unterhalt. Das Gericht meinte es würde zu einem Verfahren gehören. Ist dem so?
zwei Abrechnung Hauptsache und e.AO?
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Hallo Nili,
ich denke bei allen Sachen, welche vor 1.09.09 anhänig waren ist das so, da werden die einzelnen Streitwerte einfach zusammengerechnet.
Nach der Neuerung im Familienrecht. Gelten die einzelnen E/A Verfahren jetzt als selbstständige Angelegenheit.
lg mesotty
ich denke bei allen Sachen, welche vor 1.09.09 anhänig waren ist das so, da werden die einzelnen Streitwerte einfach zusammengerechnet.
Nach der Neuerung im Familienrecht. Gelten die einzelnen E/A Verfahren jetzt als selbstständige Angelegenheit.
lg mesotty
HS und EA Verfahren SW zusammengerechnet? Nee, meiner Meinung nach auch nach altem Recht nicht. Ein EA-Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit gem. § 18 RVG.
Wie hat das Gericht denn das begründet?
Wie hat das Gericht denn das begründet?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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