zwei Abrechnung Hauptsache und e.AO?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nili
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#1

05.11.2009, 11:23

Hallo ihr lieben,

habe gestern mit dem Gericht telefoniert in eienr Familiensache. Hatte Hauptsache und e.Ao. getrennt abgerechnet. Das Gericht meinte das wäre eine Angelegenheit. Es geht hier um Unterhalt. Das Gericht meinte es würde zu einem Verfahren gehören. Ist dem so?
mesotty
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#2

05.11.2009, 11:47

Hallo Nili,

ich denke bei allen Sachen, welche vor 1.09.09 anhänig waren ist das so, da werden die einzelnen Streitwerte einfach zusammengerechnet.

Nach der Neuerung im Familienrecht. Gelten die einzelnen E/A Verfahren jetzt als selbstständige Angelegenheit.

lg mesotty
Nili
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#3

05.11.2009, 11:59

der streitwert der eao beträgt doch immer 500,00 € oder. bin ich irgendwie grad auf dem holzweg?
mesotty
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#4

05.11.2009, 12:14

Ja, im Regelfall sind das € 500,00. Habt ihr keine gerichtliche Streitwertfestsetzung? Liegt bei uns zu 90% in Famsachen immer vor.
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lucy1510
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#5

05.11.2009, 12:26

HS und EA Verfahren SW zusammengerechnet? Nee, meiner Meinung nach auch nach altem Recht nicht. Ein EA-Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit gem. § 18 RVG.

Wie hat das Gericht denn das begründet?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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Nili
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#6

05.11.2009, 13:09

ne haben wir nicht. bloß pkhbewilligung und eine erweiterung auf EAO. naja da werd ich das wohl so machen. als eine Abrechnung
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