Abrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
streifenhörnchen81
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#1

05.11.2009, 10:49

Hallo!

Ich habe folgendes Abrechnungsproblem:

Vorausgegangen war außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite.Diese hat denn MB gegen unsere Mandantschaft erlassen. Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt. Vor Gericht erfolgte Anerkenntnisurteil. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.


Im Kostenausgleichungsverfahren wurde allerdings keine GG auf die VG angerechnet.Diese hätte doch aber eigentlich mit beantragt werden müssen weil doch vorgerichtliche Korrespondenz vorausgegangen war oder?

Muss ich diese nun bei der Abrechnung an die RS anrechnen?
jenniver
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#2

05.11.2009, 11:42

Wurde die GG mit tituliert? Wenn ja in welcher Höhe?
§§-Hexe
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#3

05.11.2009, 11:44

Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die GG im Anerkenntnisurteil mittituliert wurde oder die Gegenseite diese bereits anerkannt und gezahlt hat.
gkutes

#4

05.11.2009, 11:46

bei der Abrechnung ggü der RS muss aber trotzdem angerechnet werden.
mesotty
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#5

05.11.2009, 11:50

Ja bei der Abrechnung mit der RS muss die GG angerechnet werden. Aber ihr könnt unter Androhung eines weiteren gerichtlichen Verfahrens die Gegenseite nochmals außergerichtlich zur Zahlung der GG auffordern. Wirkt bei uns Wunder.

lg mesotty
jenniver
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#6

05.11.2009, 12:13

Aber ihr könnt unter Androhung eines weiteren gerichtlichen Verfahrens die Gegenseite nochmals außergerichtlich zur Zahlung der GG auffordern
Aber doch nur, wenn die GG noch nicht tituliert wurde.
mesotty
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#7

05.11.2009, 12:18

Ja, das ist richtig, davon bin ich aber ausgegangen. :wink: Hätte es vielleicht genauer schreiben sollen.
streifenhörnchen81
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#8

05.11.2009, 12:33

Nein, die GG wurde nicht mit tituliert. Gut, dann rechne ich die GG bei der Rechnung an die RS mit an.


Vielen Dank!
streifenhörnchen81
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#9

05.11.2009, 14:22

Mein Chef gab mir gerade die neue Ausgabe der NJW Speziall. Es gibt wohl ein neues Gesetz des OLG Köln in dem auf eine neue Anrechnungsweise bezüglich der Nr. 3307 RVG VV hingewiesen wird.

Weiß jemand mehr darüber?

Hat dies nun Auswirkungen auf meine Rechnung an die RS?
gkutes

#10

05.11.2009, 14:40

Gesetz des OLG Köln
8)

wo ist da jetzt das Problem?
um die 3307 ging es doch jetzt bei dir gar nicht. Die muss natürlich auch angerechnet werden...
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