...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svala
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#1
04.11.2009, 14:14
Welchen Gegenstandswert kann ich annehmen, wenn wir für unsere Mandanten außergerichtlich einen Mietvertrag gekündigt haben sowie einen Rückzahlungsanspruch auf Mietkaution geltend gemacht haben?
12 x Kaltmiete + Betrag Kaution?
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
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Svala
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alraune
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#3
04.11.2009, 14:46
12 x Nettokaltmiete + Kautionsbetrag, würde ich sagen.
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FranziS86
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#4
04.11.2009, 16:39
alraune hat geschrieben:12 x Nettokaltmiete + Kautionsbetrag, würde ich sagen.
Würde ich auch so sehen..