Gegenstandswert Mietsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svala
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#1

04.11.2009, 14:14

Welchen Gegenstandswert kann ich annehmen, wenn wir für unsere Mandanten außergerichtlich einen Mietvertrag gekündigt haben sowie einen Rückzahlungsanspruch auf Mietkaution geltend gemacht haben?

12 x Kaltmiete + Betrag Kaution?

Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Svala
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#2

04.11.2009, 14:35

Hilfe... :oops:
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alraune
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#3

04.11.2009, 14:46

12 x Nettokaltmiete + Kautionsbetrag, würde ich sagen.
FranziS86
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#4

04.11.2009, 16:39

alraune hat geschrieben:12 x Nettokaltmiete + Kautionsbetrag, würde ich sagen.
Würde ich auch so sehen..
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