PKH für EV-Abschrift und Grundbuchauszug?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lahmi
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#1

02.11.2009, 21:15

Bekommt man für die Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses bzw. für die Einholung eines Grundbuchauszuges PKH?
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Re1108
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#2

03.11.2009, 07:39

Wenn für das Verfahren auf Abgabe der eV PKH gewährt wurde, schließt das die Kosten für die Erteilung des Vermögensverzeichnisses mit ein.

Was den Grundbuchauszug angeht, bin ich leider überfragt. Da sich die Kosten hier meist zwischen 15,00/20,00 € belaufen, klären wir das oft direkt mit der Mandatschaft, ob diese bereit ist diesen Betrag zu "opfern".
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Lahmi
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#3

03.11.2009, 20:42

Ja, ich werde das wohl auch mit der Mandantschaft klären und ihnen die Gebühren in Rechnung stellen. Auch, weil die Sache eilt. Erst auf die PKH-Bewilligung zu warten, würde zu lange dauern. Wäre aber grundsätzlich mal gut zu wissen.

Wir wollen lediglich die EV-Abschrift. Verfahren auf Abgabe der EV wurde von uns nicht eingeleitet, da SC EV bereits geleistet hat. Werde ich wohl auch mit Mdt. abrechnen.
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