KFA mit Vorschusszahlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jappi
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#1

30.10.2009, 08:05

Hilfe, brauche nur kurze Info.

Soll KFA machen gegen Auftraggeber. Mandant hat schon 200,00 € Vorschuss gezahlt. Muss ich die im KFA mit angeben!

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. :?:
FranziS86
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#2

30.10.2009, 08:12

Also ich würde sagen ja, da Du ja nur den Rest haben willst, den er nicht bezahlt hat und dieser soll festgesetzt werden.
Jappi
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#3

30.10.2009, 08:19

Klingt logisch. Würde ich auch so sehen. Hat jemand noch ne andere Meinung?
jenniver
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#4

30.10.2009, 09:02

Klar musst du die Zahlung des Mandanten angeben, sonst wäre ja der KFB falsch.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#5

30.10.2009, 11:36

Zahlung muss angegeben bzw. in Abzug gebracht werden!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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