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Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 26.08.2010, 23:12
von Rumpelstilzchen
bei uns zahlt die Versicherung auch immer problemlos.
Und: Bitte dran denken, dass in einem solchen Fall die Rechnung für den Aktenauszug an die Versicherung ADRESSIERT wird.
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 29.08.2013, 14:13
von Birne
Ich erlaube mir mal den folgenden Fred aufzurufen, damit nicht unnützerweise ein neuer aufgemacht wird von mir
Ich sitze gerade auch über einer Abrechnung hinsichtlich Kopierkosten für die gegnerische Haftpflichtversicherung. Danke an Rumpelstilzchen...ich hätte die Rechnung glatt auf den Mandanten ausgestellt
Kommt bei der Rechnungsstellung an die Haftpflicht die Rechnungsnummer hinzu? Und meine zweite Frage: Wie genau kann ich diese Pauschale in meiner Rechnung benennen? Also einfach nur "Pauschale für Überlassung Kopien aus EA" oder hat jemand einen besseren Vorschlag?
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 29.08.2013, 14:19
von Anahid
1. Ja, da musst Du selbstverständlich eine Rechnungsnummer vergeben.
2. Ich schreib immer "Pauschalgebühr für Aktenauszug"
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 29.08.2013, 14:22
von Birne
Danke Anahid!
Also sieht meine Rechnung schlussendlich wie folgt aus:
Pauschalgebühr für Aktenauszug 26-30€
Aktenversendungspauschale 12€
Kopie aus Ermittlungsakte 29,50€ (in meinem Fall)
zzgl. MwSt.
Richtig?!
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 29.08.2013, 14:25
von Anahid
Ja...genau so
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 29.08.2013, 14:27
von Birne
Klasse, danke für deine Hilfe Anahid
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 16.04.2018, 16:05
von Lori79
Hallo Zusammen,
ich wollte ein E-Akte per Email an die ggn. Hapftlichtversicherung schicken.
Ich rechne die Pauschale 26 € + 12 €
Darf ich auch die Dokumentenpauschale 200 Seiten in Rechnung stellen ? (Akte wurde einscannt). Ich meine ich hätte irgendwo gelesen, dass das geht. Finde es aber nicht mehr.
Danke Euch.
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 16.04.2018, 17:02
von susisa
Also bei kopierten Akten rechne ich immer auch die Dokumentenpauschale ab. Aber gescannte Akten habe ich noch nie verschickt.
Ich weiß nur, dass die Strafjustiz Scans nicht mehr erstattet, da gibt es wohl leider auch schon entsprechende Rechtsprechung. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherungen da nachziehen ....
Re: Pauschalhonorar für Kopieren der Akte
Verfasst: 17.04.2018, 09:59
von Anahid
Scans sind, soweit ich weiß, nicht erstattungsfähig
Entscheidung Kammergericht. Ich wüsste nicht, dass sich da was geändert hat.