Kostenfestsetzungsantr. nach Mahnverfahren
Verfasst: 27.10.2009, 17:48
Hallo.
Da ich jetzt hier gefunden habe, brauch ich mal Eure Hilfe:
Also, für unseren Mandanten die Gegenseite zur Zahlung eines Betrages X aufgefordert mit Abrechnung Geschäftsgebühr, Auslagen, MwSt. Keine Reaktion von Gegenseite. Dann MB von uns gestellt, Gegner hat Widerspruch erhoben, Sache ins streitige Verfahren übergegangen. In unseren Anträgen beim Gericht beantragt, Beklagten zu verurteilen, Hauptforderung sowie unsere außergerichtlichen Kosten zu bezahlen.
Termin - Urteil - Beklagter wird verurteilt die Hauptforderung, unsere außergerichtlichen Kosten (d.h. die Kosten für das Aufforderungsschreiben) sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
KFA gegen Beklagten machen. Welche konkreten Gebühren, kommen in den KFA? Bin mir da nämlich nicht sicher. Verfahrensgebühr und Terminsgebühr ist klar. Aber wie ist das nun mit den Gebühren für das Mahnverfahren? Und wie ist das mit der Geschäftsgebühr? Muss die auch noch mitangerechnet werden, obwohl diese Kosten ja schon tituliert sind?
Bin für Eure Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße Doro
Da ich jetzt hier gefunden habe, brauch ich mal Eure Hilfe:
Also, für unseren Mandanten die Gegenseite zur Zahlung eines Betrages X aufgefordert mit Abrechnung Geschäftsgebühr, Auslagen, MwSt. Keine Reaktion von Gegenseite. Dann MB von uns gestellt, Gegner hat Widerspruch erhoben, Sache ins streitige Verfahren übergegangen. In unseren Anträgen beim Gericht beantragt, Beklagten zu verurteilen, Hauptforderung sowie unsere außergerichtlichen Kosten zu bezahlen.
Termin - Urteil - Beklagter wird verurteilt die Hauptforderung, unsere außergerichtlichen Kosten (d.h. die Kosten für das Aufforderungsschreiben) sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
KFA gegen Beklagten machen. Welche konkreten Gebühren, kommen in den KFA? Bin mir da nämlich nicht sicher. Verfahrensgebühr und Terminsgebühr ist klar. Aber wie ist das nun mit den Gebühren für das Mahnverfahren? Und wie ist das mit der Geschäftsgebühr? Muss die auch noch mitangerechnet werden, obwohl diese Kosten ja schon tituliert sind?
Bin für Eure Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße Doro