Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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KatharinaW
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#1

12.12.2006, 19:48

Habe mal eine frage zur Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG:

Unser Mandant hat auf unsere Rechnung nun einen Telbetrag geleistet. Kann ich den einfach schriftlich bei Gericht einreichen um den Gegenstand ändern zu lassen. Oder wie mahe ich das am besten?

Da der Mandant gezahlt hat ändert sich doch der Gegenstandswert bzw. der festzusetztenden Betrag!?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße
Katharina
nici197

#2

12.12.2006, 20:22

Hallo Katharina,
das ist egal. Zum Zeitpunkt des Antrags war der Mdt. in Verzug. Du kannst bei einer späteren Vollstreckung oder in einem nachfolgenden Verfahren den gezahlten Betrag in Abzug bringen bzw. ggü dem Gericht anzeigen. Du musst aber nicht jetzt dem Gericht mitteilen, dass gezahlt wurde.
Wenn du den Antrag erst machst muss du den Betrag natürlich berücksichtigen.

Gruss Nicole
Zuletzt geändert von nici197 am 12.12.2006, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Pepsi
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#3

12.12.2006, 20:23

ich verstehe nicht, was du meinst... hast du denn schon einen KFB?
wenn du noch keinen hast, würde ich ne ganz normale Rechnung machen und dann schreiben abzgl. bereits gezahlt... noch zu zahlen fertig...

oder was meinst du?
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Sandra S.
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#4

12.12.2006, 20:26

Mach doch einfach ein Schreiben ans Gericht, in dem du sagst: Mdt. hat jetzt so und so viel bezahlt bezahlt, daher korrigieren wir den Kostenfestsetzungsantrag vom ... wie folgt: (und dann gleiche Gebühren wie vorher abzgl. gezahlter Betrag). Bei mir gabs da noch nie Probleme damit.

Mist ist natürlich, wenn der KFB schon erlassen ist!
Liebe Grüße
von Sandra
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