![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Kennt sich jemand von euch mit Mediationsverfahren aus, also nicht in Familiensachen, das ist eine verwaltungsgerichtliche Sache.
Der Rechtsstreit läuft schon über 2 Jahre vor dem Verwaltungsgericht. Geht um Entschädigungen der Bezirksregierung an einen großen Betrieb, der mit einer Wasserkraftanlage Strom erzeugt und weil die Bezirksregierung die Anschwemmung von Elodea (das sind irgendwelche Algen) nicht verhindert hat, was sie hätte müssen, kam es zu Ausfällen und kostenträchtigen Reinigungsarbeiten der Wasserkraftanlage und Erneuerung der sog. Rechen, das sind die Dinger, die verhindern, daß irgendwas in die Turbine kommt.
Es geht um ca. 70.000 €.
Jetzt soll also ein Mediationsverfahren durchgeführt werden. Ich habe nur gesehen, daß man eine Gebührenvereinbarung treffen muß, das möchte mein Chef aber nicht unbedingt.
Wie wird das denn sonst abgerechnet? Ist das dann außergerichtlich? Fallen "normale" Gebühren an? Also GG, TG (falls Termin) und evtl. auch EG?
Und muß ich davon was auf das gerichtliche Verfahren anrechnen oder ist das ein komplett selbständiges Verfahren?