Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Svala
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#1

21.10.2009, 10:54

Hilfe!
Habe keine Erfahrung in der Abrechnung von Arbeitsgerichtsverfahren und muß folgende Akte abrechnen:

Wir haben unseren Mandanten außergerichtlich, in einem Schlichtungsverfahren vor der IHK (dort fand auch ein Termin statt!) und im anschließenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Dort wurde im Termin ein Vergleich geschlossen.

Wie muß ich das jetzt insgesamt mit der RS abrechnen??
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LuzZi
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#2

21.10.2009, 10:57

Vorschlag bitte :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
lillysss

#3

21.10.2009, 10:58

Ich würde sagen:

- 1,3 GG 2300
- 1,2 TG 3104 für Termin im Schlichtungsverfahren
- 1,3 VG 3100
- Anrechnung GG 0,65
- eigentlich wieder ne TG, die man aber sowieso anrechnen müsste
- 1,0 EG 1003
- evtl. 1,5 EG 1000, falls nicht anhängige Ansprüche mitverglichen, und Probe nach 15 RVG
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Was sagen die anderen?

ArbR rechnet man eigentlich genauso ab wie Zivilrecht, zumindest was die Anwaltsgebühren angeht, meine ich
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#4

21.10.2009, 11:00

Ich sage nach wie vor Vorschlag, seit wann rechnen wir vor? ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
lillysss

#5

21.10.2009, 11:03

Kannst mal sehen, wenn der Übereifer einen überkommt ... ;)

Ich bin anscheinend zu selten hier, wusste nicht, dass wir NICHT vorrechnen - aber vielleicht ist mein Vorschlag ja sowieso falsch *G*
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Grübchen
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#6

21.10.2009, 11:07

Beim VErgleich kommt es drauf an, ob es ein Mehrvergleich war.
LG Grübchen
Svala
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#7

21.10.2009, 11:14

Dann muß ich es wohl mal versuchen:

- 1,3 GG 2300
- 1,3 VG 3100
- Anrechnung GG 0,65
- 1,2 TG
- 1,0 EG 1003
(es wurden keine nicht anhängigen Ansprüche mit verglichen)
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

So sähe das ganze ohne Schlichtungsverfahren aus.

Kann ich wegen des Schlichtungsverfahrens nicht noch etwas berechnen?
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jojo
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#8

21.10.2009, 11:25

Ich schmeiss mal 2303 Nr. 2 RVG in die Runde
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Svala
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#9

21.10.2009, 11:47

Gemin, da geb ich mir Mühe und keiner antwortet mehr...
:cry:

2303 klingt auch gut!
lillysss

#10

21.10.2009, 12:02

Wenn du auf meinen Vorschlag nicht eingehst, kann ich da ja auch nix für, nech ;)
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