HUHU!
Brauche mal eure kompetente Hilfe!
Haben Gegner außergerichtlich aufgefordert zu zahlen, hat er nicht getan, haben MB und dann VB beantragt. Dann haben wir die ZV in die Wege geleitet und nun will er außergerichtlich zahlen. Wie rechne ich ab?
2300
7002
7008
Dann
3305
3308
abzgl. 1/2 von 2300
7002
7008
Und dann noch
3309
1000
7002
7008
Ist das so richtig?
Danke
Hilfe
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Hätte ich jetzt auch so gemacht!
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Hallo,
die Einigungsgebühr Nr. 1000 kannst du aber nur berechnen, wenn ihr euch geeinigt habt, z. B. durch Ratenzahlungen.
Wenn er den geschuldeten Betrag in einer Summe zahlt, kannst du keine Einigungsgebühr berechnen !
LG Silvia
die Einigungsgebühr Nr. 1000 kannst du aber nur berechnen, wenn ihr euch geeinigt habt, z. B. durch Ratenzahlungen.
Wenn er den geschuldeten Betrag in einer Summe zahlt, kannst du keine Einigungsgebühr berechnen !
LG Silvia
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- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 81
- Registriert: 11.04.2008, 20:06
Der Schuldner hat bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet, die erste Rate ging heute ein.
Also ist die Nr. 1000 entstanden, oder?
Haben in der Ratenzahlungsvereinbarung allerdings nur von der Hauptforderun gesprochen. Ist es sinnvoll, noch eine Bestätigung über unsere Gebühren einzuholen, also, dass er die auch zahlen muss?
Also ist die Nr. 1000 entstanden, oder?
Haben in der Ratenzahlungsvereinbarung allerdings nur von der Hauptforderun gesprochen. Ist es sinnvoll, noch eine Bestätigung über unsere Gebühren einzuholen, also, dass er die auch zahlen muss?
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- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 81
- Registriert: 11.04.2008, 20:06
Ist doch sinnvoller, oder? Dann habe ich etwas in der "Hand". Wie macht ihr das immer? Erfahrungen? Danke
Hallo,
wir machen das immer so:
1.) aktuelle Forderungsaufstellung (H.forderung, Kosten, Zinsen)
2.) Ratenzahlungsvereinbarung über den Betrag der F.aufstellung
Darin dann zusätzlich auch die Einigungsgebühr aufführen (diese wird
dann aus dem Wert der H.forderung zzgl. Kosten u. Zinsen gem.
Forderungsaufstellung berechnet)
3.) Vom Schuldner unterschreiben lassen
LG Silvia
wir machen das immer so:
1.) aktuelle Forderungsaufstellung (H.forderung, Kosten, Zinsen)
2.) Ratenzahlungsvereinbarung über den Betrag der F.aufstellung
Darin dann zusätzlich auch die Einigungsgebühr aufführen (diese wird
dann aus dem Wert der H.forderung zzgl. Kosten u. Zinsen gem.
Forderungsaufstellung berechnet)
3.) Vom Schuldner unterschreiben lassen
LG Silvia