Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
sweetykuecken
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 11.04.2008, 20:06

#1

20.10.2009, 19:06

HUHU!

Brauche mal eure kompetente Hilfe!

Haben Gegner außergerichtlich aufgefordert zu zahlen, hat er nicht getan, haben MB und dann VB beantragt. Dann haben wir die ZV in die Wege geleitet und nun will er außergerichtlich zahlen. Wie rechne ich ab?

2300
7002
7008

Dann

3305
3308
abzgl. 1/2 von 2300
7002
7008

Und dann noch

3309
1000
7002
7008

Ist das so richtig?
Danke
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

20.10.2009, 19:15

Hätte ich jetzt auch so gemacht!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
sweetykuecken
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 11.04.2008, 20:06

#3

20.10.2009, 19:45

Dankeschöööön
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#4

20.10.2009, 20:09

Hallo,

die Einigungsgebühr Nr. 1000 kannst du aber nur berechnen, wenn ihr euch geeinigt habt, z. B. durch Ratenzahlungen.

Wenn er den geschuldeten Betrag in einer Summe zahlt, kannst du keine Einigungsgebühr berechnen !

LG Silvia
sweetykuecken
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 11.04.2008, 20:06

#5

20.10.2009, 20:12

Der Schuldner hat bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet, die erste Rate ging heute ein.

Also ist die Nr. 1000 entstanden, oder?

Haben in der Ratenzahlungsvereinbarung allerdings nur von der Hauptforderun gesprochen. Ist es sinnvoll, noch eine Bestätigung über unsere Gebühren einzuholen, also, dass er die auch zahlen muss?
sweetykuecken
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 11.04.2008, 20:06

#6

20.10.2009, 20:34

Ist doch sinnvoller, oder? Dann habe ich etwas in der "Hand". Wie macht ihr das immer? Erfahrungen? Danke
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#7

20.10.2009, 23:55

Hallo,

wir machen das immer so:

1.) aktuelle Forderungsaufstellung (H.forderung, Kosten, Zinsen)

2.) Ratenzahlungsvereinbarung über den Betrag der F.aufstellung
Darin dann zusätzlich auch die Einigungsgebühr aufführen (diese wird
dann aus dem Wert der H.forderung zzgl. Kosten u. Zinsen gem.
Forderungsaufstellung berechnet)

3.) Vom Schuldner unterschreiben lassen

LG Silvia
Antworten