Pflichtverteidiger Gebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NancyA
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#1

20.10.2009, 19:04

Halli Hallo...

Ich hab ein kleines Problem. Muss eine Abrechnung auf Arbeit machen an die Staatskasse. Es geht hierbei um Pflichtverteidigergebühren.

Wir haben insgesamt 5 Akten angelegt u jetzt wurden die Verfahren verbunden und mein Chef will das ich eine komplette Abrechnung ans Gericht schicke.

So weit so gut. Kann ich jetzt in jeder Akte eine Grundgebühr abrechnen? Logisch gesehen doch schon. Oder net?

danke schonmal...
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carrot
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#2

20.10.2009, 19:35

Du kannst in jeder Akte die bis zu dem Zeitpunkt als die Verfahren verbunden worden getrennt abrechnen, vermutlich also jeweils die Grundgebühr und Verfahrensgebühr, ich weiß ja net wann verbunden worden ist
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NancyA
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#3

20.10.2009, 19:40

erst später...auf alle fälle haben wir vor der verbindung in jeder akte Akteneinsicht beantragt...

dann fällt doch auch noch ne verfahrensgebühr an...nech?
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carrot
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#4

20.10.2009, 19:48

jepp :-)
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Adora Belle
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#5

20.10.2009, 20:22

Der erste AE-Antrag wird noch über die GG gedeckt, genauso wie eine erste Beratung.

Ob Du die Gebühren alle gegenüber der Staatskasse abrechnen kannst, hängt allerdings von der Reihenfolge Beiordnung <-> Verbindung ab. Bei Verbindung vor Beiordnung sind die einzelnen Verfahren automatisch mit erfaßt - sollten sie jedenfalls sein, auch wenn einige Gerichte da trotzdem gern zicken. Bei Verbindung erst nach der Beiordnung müßte die Erstreckung auf die hinzuverbundenen Verfahren erklärt werden, sonst gibts nix.
NancyA
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#6

20.10.2009, 20:32

verbindung war erst nach der beiordnung....

danke
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