Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Xanthia
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#1

19.10.2009, 13:26

Hallo,

ich habe zwar schon in der Suche danach gestöbert und habe zu dem Thema folgendes gefunden:

"Sofern ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 Abs. 2 ZPO ergangen ist, erhält der Kl-Vertreter und auch der Bekl-Vertreter (wenn Anerkenntnis durch diesen abgegeben wurde) die Terminsgebühr mit 1,2. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 16. Aufl., 3104 VV, Rn 49. Anerkenntnisurteil und auch ein Urteil nach § 495a ZPO lassen eine 1,2 Terminsgebühr entstehen. Lediglich ein VU löst eine 0,5 Terminsgebühr aus."

Mein Problem ist aber, dass ich kein (Anerkenntnis-)Urteil bekommen habe, sondern nur einen Beschluss. In diesem Beschluss steht: "Ein Anerkenntnisurteil konnte nicht ergehen, da gemäß § 46 I WEG, die Anfechtungsklage gegen alle Eigentümer zu richten ist.

Zur Sache kurze Erläuterung: Wir haben zwei Mdt. die gegen einen WEG-Beschluss waren, weil sie gar nicht teilgenommen haben an der WEG-Versammlung. Die Gegenseite (Kläger) haben Klage erhoben, wir haben für unsere Mandanten (Beklagte 1+2, 3+4 wurden anderweitig vertreten) Anerkenntnis ans Gericht gesendet und nun kam der Beschluss, dass die Kläger Klage zurück genommen haben, wir aber eben teilweise Kosten zu tragen haben.

Die Gegenseite hat in ihrem KfA aber eine TG nach Nr. 3402, 3104 RVG geltend gemacht. Im vorzitierten steht aber nur etwas von AnerkenntnisURTEIL.

Was mach ich denn nun? Ist das Anerkenntnisurteil in diesem Falle gleichzusetzen mit einem Beschluss?

Freue mich auf Antworten.

LG Xanni
gkutes

#2

19.10.2009, 13:51

in der 18. Auflage steht eindeutig drin, dass ein Urteil ergehen muss. mE ist das nicht mit einem Beschluss gleichzusetzen.
Xanthia
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#3

19.10.2009, 13:54

Also kann er die Terminsgebühr gar nicht ansetzen?
gkutes

#4

19.10.2009, 15:35

meiner meinung nach nicht. Weil eben kein Urteil da ist.
Xanthia
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#5

19.10.2009, 15:41

ok danke.
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