Kostenfestsetzung!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alessia21
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#1

19.10.2009, 11:46

Hallo zusammen!
Ich brauche mal wieder ein bisschen Hilfe!!

Also ich habe folgendes Problem:

1. Wir haben eine Mandantin die ist ansässig in Bubenheim, wir haben diese vertreten vor dem Landgericht in Kaiserslautern und sind ansässig in Mainz.
Bei der Kostenfestsetzung habe ich natürlich unsere Fahrtkosten in Höhe von € 48,36 festsetzen lassen, sowie Abwesenheitsgeld in Höhe von € 20,00.
Kosten wurden sodann vom Gericht auch soweit festgesetzt. Nun hat der Gegner Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt mit der Begründung: das hier lediglich die Reisekosten von Bubenheim nach Kaiserslautern und zurück festgesetzt werden müssen. "Beuftragt ein Unternehmen zur Führung eines Prozesses bei einem auswärtigen Gericht einen Anwalt an dem Ort, an dem sich zwar nicht der Sitz des Unternehmens befindet, an dem die Sache aber nach der unternehmensinternen vorprozessual bearbeitet worden ist, sind die Reisekosten dieses Anwalts nach denselben Grundsätzen zu erstatten wir im Falle der Beauftragung am Sitz des Unternehmens ansässigen Anwalts."

2. Des weiteren habe ich hier keine GG angerechnet wegen der Neuregelung des § 15a. Hier ist die Gegenseite jedoch der Meinung das hier eine Anrechnung erfolgen müsste.

Ich muss jetzt hier ein Schreiben ans Gericht entwerfen. Ich bin mir nicht sicher wie ich dieses Schreiben fomulieren soll und ob ich hier überhaupt richtig liege! Es wäre echt sehr nett wenn ihr mir helfen könntet und mir vielleicht auch §§ nennen könnt, wo ich eventuell etwas finden könnte.

Wie ist hier eigentlich die Rechtslage? Liege ich falsch???

Vielen Dank schon mal :D
gkutes

#2

19.10.2009, 11:53

ist bubenheim beim mainz? gibt es überhaupt RAe in Bubenheim? (klingt irgendwie wie ein kleines nest :))

zur Anrechnung würde ich mich auf das BGH-Urteil berufen, welches die Anwendung auf Altfälle bejaht, beziehen
Alessia21
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#3

19.10.2009, 12:03

Also ob es welches in Bubenheim gibt weiß ich nicht, ich habe im Internet nur einen gefunden.
Von Mainz nach Bubenheim sind es so ungefähr 55 km
gkutes

#4

19.10.2009, 12:12

ui - dit ist natürlich schon viel. mE hat die Gegenseite vollkommen recht.
versuchen kannst du es noch mit stamm-anwalt und großes vertrauensverhältnis etc. Aber ob das zieht, steht in den Sternen =)
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