Kostenfestsetzungsantrag - Zinsen ab Entscheidung?
Verfasst: 15.10.2009, 13:40
Hallöle,
die Gegenseite hat einen KFA bei Gericht eingereicht und beantragt hierbei auch die üblichen Zinsen ab Antragseingang.
Nun lag der ganze Schrieb aber 5 Monate bei Gericht rum, ehe wir den zur Prüfung bekommen haben.
Können wir einen Einwand dahingehend einlegen, dass die Zinsen erst ab Entscheidung berechnet werden dürfen?? Denn wir dürfen jetzt wegen der Zinsen ab Antragseingang tiefer in die Tasche greifen, weil das Gericht 5 Monate gebraucht hat...
Wär dankbar für schnelle Antworten.
die Gegenseite hat einen KFA bei Gericht eingereicht und beantragt hierbei auch die üblichen Zinsen ab Antragseingang.
Nun lag der ganze Schrieb aber 5 Monate bei Gericht rum, ehe wir den zur Prüfung bekommen haben.
Können wir einen Einwand dahingehend einlegen, dass die Zinsen erst ab Entscheidung berechnet werden dürfen?? Denn wir dürfen jetzt wegen der Zinsen ab Antragseingang tiefer in die Tasche greifen, weil das Gericht 5 Monate gebraucht hat...
Wär dankbar für schnelle Antworten.