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Verfasst: 11.12.2006, 20:52
von nici197
Also nochmal zusammengefasst:
Es waren x eingeklagt und man hat sich außergerichtlich über diesen Betrag x mit der Gegenseite in einer BT geeinigt.
Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr, wenn der RA an einer BT mitwirkt, die das Verfahren erledigt oder vermeidet.
Dann fällt an:
1,3 Verf. aus x
1,2 Termin aus x
1,0 aus x
Wenn in der BT noch nicht anhängige Ansprüche y miteinbezogen werden also protokolliert werden - Voraussetzung Klagauftrag für y - muss man m.E. so abrechnen:
1,3 Verf. aus x
0,8 Verf. aus y
dann § 15 III anwenden
1,2 Termin aus x+y
1,0 Einigung aus x
1,5 Einigung aus y
dann § 15 III anwenden

wenn für die Ansprüche y kein Klagauftrag bestand, kann auch keine Terminsgebühr berechnet werden. Dann kann man nur eine Geschäftsgeb. berechnen nach y

Ich hoffe, das ist alles richtig so. Ich würde so abrechnen.

LG

Verfasst: 11.12.2006, 21:09
von Sandra S.
ja genauso :zustimm

(wobei du, wenn ihr für y keinen Klageauftrag hattet, die Geschäftsgebühr natürlich auch nicht auf die Verfahrensgebühr aus x anrechnen musst - sind ja zwei verschiedene Gegenstände)

Verfasst: 11.12.2006, 21:28
von nici197
Hallo Kollegin Sandra :wink1
Ich mache auch gerade das Studium zur Rechtsfachwirtin

Das mit der Geschäftsgebühr ist richtig: natürlich nicht anrechnen ist ja nicht der gleiche Gegenstand -

Wünsch dir viel Spass beim Lernen ....

Verfasst: 11.12.2006, 21:48
von Sandra S.
Ja, das gleiche wünsch ich dir auch. Is schon ganz schön heftig, aber schließlich wollten wirs ja so :patsch :D

Verfasst: 11.12.2006, 22:00
von Pepsi
was heißt BT?

Verfasst: 12.12.2006, 20:16
von nici197
BT heiß Besprechungstermin

Gruss

Verfasst: 12.12.2006, 20:30
von Pepsi
bin ich blind... mollie hat nirgendwo geschrieben, dass die Parteien n BT hatten?!?