Also nochmal zusammengefasst:
Es waren x eingeklagt und man hat sich außergerichtlich über diesen Betrag x mit der Gegenseite in einer BT geeinigt.
Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr, wenn der RA an einer BT mitwirkt, die das Verfahren erledigt oder vermeidet.
Dann fällt an:
1,3 Verf. aus x
1,2 Termin aus x
1,0 aus x
Wenn in der BT noch nicht anhängige Ansprüche y miteinbezogen werden also protokolliert werden - Voraussetzung Klagauftrag für y - muss man m.E. so abrechnen:
1,3 Verf. aus x
0,8 Verf. aus y
dann § 15 III anwenden
1,2 Termin aus x+y
1,0 Einigung aus x
1,5 Einigung aus y
dann § 15 III anwenden
wenn für die Ansprüche y kein Klagauftrag bestand, kann auch keine Terminsgebühr berechnet werden. Dann kann man nur eine Geschäftsgeb. berechnen nach y
Ich hoffe, das ist alles richtig so. Ich würde so abrechnen.
LG
Frage bzgl. Terminsgebühr
Hallo Kollegin Sandra
Ich mache auch gerade das Studium zur Rechtsfachwirtin
Das mit der Geschäftsgebühr ist richtig: natürlich nicht anrechnen ist ja nicht der gleiche Gegenstand -
Wünsch dir viel Spass beim Lernen ....
Ich mache auch gerade das Studium zur Rechtsfachwirtin
Das mit der Geschäftsgebühr ist richtig: natürlich nicht anrechnen ist ja nicht der gleiche Gegenstand -
Wünsch dir viel Spass beim Lernen ....