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Frage bzgl. Terminsgebühr

Verfasst: 11.12.2006, 11:55
von mollie
wir haben in einem arbeitsrechtsstreit x euro eingeklagt. vor wahrnehmung des termins haben sich die parteien mit hilfe ihrer bevollmächtigten geeinigt. das gericht hat den vergleich protokolliert. fällt die terminsgebühr an? steh grad aufm schlauch... :-(

Verfasst: 11.12.2006, 12:02
von Curry
Also ich würde sagen, dass gemäß 3104 VV Abs. 1 Nr. 1 RVG die Terminsgebühr anfällt.

Wurde der Vergleich im Termin protokolliert? Haben sich die Bevollmächtigten schriftlich geeinigt oder hat eine Besprechung stattgefunden?

Verfasst: 11.12.2006, 12:06
von leilani
Laut 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die 1,2 Terminsgebühr (3104 VV RVG) auch, wenn Besprechungen geführt wurden, die zur Erledigung oder zur Vermeidung des Verfahrens führen.

Im RVG für Anfänger steht sogar ausdrücklich, dass in diesem Fall auf eine Protokollierung zu achten ist, damit sich der Gebührentatsbestand für den KfA aus dem Protokoll ergibt.

Verfasst: 11.12.2006, 12:19
von mollie
die parteien haben sich schriftlich geeinigt ohne mitwirkung des gerichts. wir haben das gericht dann nur angeschrieben, dass sich die parteien geeinigt haben (aber mit hilfe der anwälte) und wir um protokollierung bitten und um streitwertfestsetzung. termin zur güteverhandlung war schon bestimmt, wurde aber so nicht wahrgenommen, da einigung stattgefunden hat. im zivilprozess entsteht die terminsgebühr meiner meinung nach... und im arbeitsgerichtlichen verfahren???

Verfasst: 11.12.2006, 12:23
von Gast
@leilani: :zustimm

Hatten auch schon einmal so eine Sache und da haben wir auch die Terminsgebühr mit abgerechnet.

Verfasst: 11.12.2006, 12:25
von Curry
Also was leilani gesagt hat, trifft meines Erachtens nur dann zu, wenn die Bevollmächtigten eine Besprechung geführt haben (auch telefonisch). Dies ist in deinem Fall ja nicht so.
Also ich würde sagen, dass gemäß 3104 VV Abs. 1 Nr. 1 RVG die Terminsgebühr anfällt.
Wie ich schon geschrieben habe, entsteht die Terminsgebühr nach dieser Verzeichnisnummer, da eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist und ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde.

Verfasst: 11.12.2006, 12:26
von Sandra S.
Hallo Mollie,

es macht keinen Unterschied, ob es sich um einen Zivilprozess oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren handelt. Terminsgebühr ist also auch hier entstanden.

Liebe Grüße
von Sandra

Verfasst: 11.12.2006, 12:59
von nici197
Es ist eine Terminsgebühr angefallen, 3104 VV Abs. 1 Nr. 1 RVG . Ihr hattet Klagauftrag und es wurde eine Besprechung geführt.

Verfasst: 11.12.2006, 12:59
von mollie
sicher, dass die terminsgebühr entsteht? und in welcher höhe? es sind auch nicht anhängige ansprüche mitverglichen... welcher sw gilt dann bei der terminsgebühr?

Verfasst: 11.12.2006, 13:06
von Curry
Gem. 3104 Abs. 3 VV RVG entsteht keine Terminsgebühr für nicht rechtshängige Ansprüche, soweit diese nur protokolliert wurden.