Abrechnung - Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Suza
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#1

14.10.2009, 16:12

Hallo zusammen!

Habe in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit Niederschrift vorliegen, weis aber nicht genau wie ich abrechnen soll. Im Beschluss steht:

Für den Fall der Rechtswirksamkeit des Vergleichs wird der Streitswert für das vorliegende Verfahren auf € 8.100,00, für das miterledigte Verfahren auf € 2.700,00 und für den Vergleich auf € 13.500,00 festgesetzt.

Könnt ihr mir sagen welchen Streitswert ich jetzt nehmen muß und was ich genau abrechnen muß.

Danke :-)
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LuzZi
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#2

14.10.2009, 16:28

Können wir dir nur sagen, wenn du uns sagst, ob der Vergleich zustande gekommen oder widerrufen worden ist. Es scheint hier ja wohl ein Widerrufsvergleich geschlossen zu sein.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Suza
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#3

14.10.2009, 16:31

Der Vergleich wurde nicht wiederrufen...
Katharina80
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#4

14.10.2009, 16:32

Und ein anderes Verfahren, das anderweitig anhängig war, wurde miterledigt?
Suza
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#5

14.10.2009, 16:34

Ja genau...
Katharina80
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#6

14.10.2009, 16:41

Hast Du ein RVG für Anfänger?
Suza
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#7

14.10.2009, 16:42

Ja warum????
Katharina80
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#8

14.10.2009, 16:47

Das ist gut, dann brauch ich das nicht hier rein zu schreiben...

Ich habe die 14. Auflage und da unter der Nr. 1049 ff. auf S. 265 und Nr. 1087 ff. auf S. 277...

Das ist so kompliziert mit der Anrechnung usw.

Guck mal, ob Du das verstehst, was da steht. Sonst frag einfach nochmal...
Suza
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#9

14.10.2009, 16:48

Hab die 12. Auflage und da steht was anderes :-(

Kannst mir die Abrechnung erklären oder zeigen???
Katharina80
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#10

14.10.2009, 16:51

Also das steht unter "Terminsgebühr auch nach dem Wert nicht rechtshängiger Ansprüche"...

Und unter "Antrag, Einigung zu Protokoll nehmen"...
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