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Abrechnung einstw. Anordnung + Hauptsache in Familiensachen

Verfasst: 12.10.2009, 15:17
von light
Hallo ihr Lieben,

Ich soll PKH abrechnen in einer Familiensache. Wir haben einen Antrag auf Wohnungszuweisung gestellt. PKH wurde bewilligt. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen, in dem steht:

1.....
2....
3. Damit ist der gesamte Rechtsstreit, die einstweilige Anordnung und die Hauptsache erledigt.

Streitwerte: einstw. Anordnung 2.700 €
Hauptsache + Vergleich 5.400 €


Das ganze ist vor dem 01.09.

Also die Abrechnung für Hauptsache ist klar: 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 Vergl.G

Aber für eistw. Anordnung. Kann ich da jetzt nur ne 1,3 VG abrechnen?

Kann ich überhaupt die einstw. Anordnung abrechnen? Im Vergleich steht zwar dass die einst. Anorndung damit erledigt ist, aber wir haben in unserem Schriftsatz nicht beantragt, dass das im Wege der eistw. Anordnung entschieden werden soll und ein entsprechender Beschluss liegt mir auch nicht vor.

Verfasst: 12.10.2009, 20:52
von Mops
war T für HS oder eAO anberaumt?

eAO ist grundsätzlich extra abzurechnen. Aber wie, da gibt es verschiedene Meinungen. Von daher kommt es auf die Terminierung an.

Verfasst: 13.10.2009, 08:29
von Daisymaus512
Wie Mops schon sagt, es kommt drauf an, ob die Terminsladung auch bezüglich der einstweiligen Anordnung erfolgte.

Wenn ja, kannst Du auch eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen. Ich würde auch eine 1,0 Einigungsgebühr mit reinnehmen. Wenn das Gericht anderer Ansicht ist, dann streicht es die Gebühren schon.

Verfasst: 13.10.2009, 08:58
von light
Danke schon mal für Eure HIlfe.

In der Ladung steht nur Verhandlungstermin.

Verfasst: 13.10.2009, 09:32
von Mops
ist schon klar. Aber sieh mal auf das Az oder auf den Zusatz : Termin zur Verhandlung über die HS oder eaO

Verfasst: 13.10.2009, 10:55
von light
Nee da ist kein Zusatz oder so.

Verfasst: 14.10.2009, 09:11
von Zaubermaus007
Du kannst für die eA und Hauptsache nur eine EG nach den zusammengerechneten Werten fordern.... Die TG würde ich auch erstmal für beide Verfahren einreichen.

Verfasst: 14.10.2009, 11:17
von light
Ok danke Euch.