Abrechnung einstw. Anordnung + Hauptsache in Familiensachen
Verfasst: 12.10.2009, 15:17
Hallo ihr Lieben,
Ich soll PKH abrechnen in einer Familiensache. Wir haben einen Antrag auf Wohnungszuweisung gestellt. PKH wurde bewilligt. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen, in dem steht:
1.....
2....
3. Damit ist der gesamte Rechtsstreit, die einstweilige Anordnung und die Hauptsache erledigt.
Streitwerte: einstw. Anordnung 2.700 €
Hauptsache + Vergleich 5.400 €
Das ganze ist vor dem 01.09.
Also die Abrechnung für Hauptsache ist klar: 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 Vergl.G
Aber für eistw. Anordnung. Kann ich da jetzt nur ne 1,3 VG abrechnen?
Kann ich überhaupt die einstw. Anordnung abrechnen? Im Vergleich steht zwar dass die einst. Anorndung damit erledigt ist, aber wir haben in unserem Schriftsatz nicht beantragt, dass das im Wege der eistw. Anordnung entschieden werden soll und ein entsprechender Beschluss liegt mir auch nicht vor.
Ich soll PKH abrechnen in einer Familiensache. Wir haben einen Antrag auf Wohnungszuweisung gestellt. PKH wurde bewilligt. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen, in dem steht:
1.....
2....
3. Damit ist der gesamte Rechtsstreit, die einstweilige Anordnung und die Hauptsache erledigt.
Streitwerte: einstw. Anordnung 2.700 €
Hauptsache + Vergleich 5.400 €
Das ganze ist vor dem 01.09.
Also die Abrechnung für Hauptsache ist klar: 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 Vergl.G
Aber für eistw. Anordnung. Kann ich da jetzt nur ne 1,3 VG abrechnen?
Kann ich überhaupt die einstw. Anordnung abrechnen? Im Vergleich steht zwar dass die einst. Anorndung damit erledigt ist, aber wir haben in unserem Schriftsatz nicht beantragt, dass das im Wege der eistw. Anordnung entschieden werden soll und ein entsprechender Beschluss liegt mir auch nicht vor.