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GW Miete kalt oder warm?

Verfasst: 12.10.2009, 11:48
von refaworld
Hallo ihr lieben!

Wollte eine Sache abrechnen wo es um die Kündigung eines Gewerberaumes geht. Da nehme ich ja als GW die Miete für 12 Monate. Aber nehme ich da die reine Miete oder die Warmmiete (also Vorauszalung Heizung, Wasser, Versicherung)?

Vielen Dank jetzt schon für Eure Hilfe!

Verfasst: 12.10.2009, 11:54
von Sinchen
Kaltmiete x 12 Monate.

Verfasst: 12.10.2009, 11:55
von rebru82
:zustimm

Jahreskaltmiete

Verfasst: 12.10.2009, 11:55
von romex
Ohne Nebenkosten!!!

Verfasst: 12.10.2009, 11:57
von Andreas
:zustimm

Die Warmmiete ist nur anzusetzen, wenn Rückstände geltend gemacht werden.

Machst du also z.B. Rückstände + Kündigung / Räumung geltend, nimmst du:

1. die gesamten Rückstände inkl. Nebenkosten
2. 12x Monats-Kaltmiete ohne Nebenkosten

:wink1

Verfasst: 12.10.2009, 12:14
von DumDiDum
Nettomiete

Verfasst: 12.10.2009, 12:19
von Andreas
Ich denke, die Frage ist damit hinreichend beantwortet :wink:

Daher mal :closed

@Themenstarterin:

Wenn du noch ne Nachfrage hast, bitte mir kurz per PN Bescheid sagen, dann mache ich wieder auf. Ich möchte hier nur grad noch fünf weitere Zustimmungen vermeiden :wink: