GW Miete kalt oder warm?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refaworld
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#1

12.10.2009, 11:48

Hallo ihr lieben!

Wollte eine Sache abrechnen wo es um die Kündigung eines Gewerberaumes geht. Da nehme ich ja als GW die Miete für 12 Monate. Aber nehme ich da die reine Miete oder die Warmmiete (also Vorauszalung Heizung, Wasser, Versicherung)?

Vielen Dank jetzt schon für Eure Hilfe!
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Sinchen
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#2

12.10.2009, 11:54

Kaltmiete x 12 Monate.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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rebru82
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#3

12.10.2009, 11:55

:zustimm

Jahreskaltmiete
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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romex
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#4

12.10.2009, 11:55

Ohne Nebenkosten!!!
Liebe Grüße,
Bild romex
Andreas

#5

12.10.2009, 11:57

:zustimm

Die Warmmiete ist nur anzusetzen, wenn Rückstände geltend gemacht werden.

Machst du also z.B. Rückstände + Kündigung / Räumung geltend, nimmst du:

1. die gesamten Rückstände inkl. Nebenkosten
2. 12x Monats-Kaltmiete ohne Nebenkosten

:wink1
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DumDiDum
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#6

12.10.2009, 12:14

Nettomiete
Andreas

#7

12.10.2009, 12:19

Ich denke, die Frage ist damit hinreichend beantwortet :wink:

Daher mal :closed

@Themenstarterin:

Wenn du noch ne Nachfrage hast, bitte mir kurz per PN Bescheid sagen, dann mache ich wieder auf. Ich möchte hier nur grad noch fünf weitere Zustimmungen vermeiden :wink:
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