Hallo!
Ich weiß nicht genau wie ich hier abrechnen soll. Die Sache ist so:
Wechselseitige Ansprüche der Parteien hinsichtlich der Forderung in Höhe von 409,72 sind erledigt.
Wegen der Forderung in Höhe von 409,72 vereinbaren die Parteien Kostenaufhebung.
Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (4401,81) werden die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt.
Der Streitwert wird auf 4810,53 festgesetzt.
Es fand auch ein Verhandlungstermin statt.
Wie rechne ich hier ab?
- Kleineschen
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