Wert bei Auskunftsersuchen Handelsvertretersache
Verfasst: 06.10.2009, 17:48
Hallo Zusammen,
ich mal wieder, hab hier eine ganz tolle Akte zum Abrechnen liegen mit Vermerk des RA´s "wir hatten aufgefordert zu einem Betrag i.h.v. € 20.871,06 allerdings sind auch noch Auskunfsersuchen mit drin, die auch einen eigenen Wert haben und den sollst du rausfinden"
Toll oder??
Die Ansprüche ansich lassen sich noch nicht 100%tig beziffern. Wir fordern auf,
zur Vorlage von Kundenlisten
den Umgang mit der Hotlin zu ermöglichen.
Vorlage von Buchauszügen
Auskunf über div. Kunden, welche über eine gewisse Firma abgeschlossen wurden, da sich die Provision pro Kunde auf € 35,00 beläuft.
Soo, jetzt hab ich hier mal gegoogelt und habe eine gerichtliche Entscheidung gefunden, welche mittels Stufenklage herbeigeführt wurde. Dort steht drin, dass die letzte Stufe also die wo alles beziffert ist immer die höchste ist/sein muss.
Ich habe aber so gar keine Ahnung, was ich hier nehmen soll. Und der RA auch nicht, deswegen muss ich mir ja den Kopf zerbrechen.
Ich würde ihm ja vorschlagen, "nu" den bezifferten Teil als wert nehmen, und wennn es zum gerichtlichen Verfahren kommt, dann nachträglich die Berechnung korrigieren.
Nur weiß ich nicht, ob unser Mandant das streitige VErfahren überhaupt durchrführen will.
Was würdet ihr tun? hoffe das war jetzt nicht zu wild
lg und nen schönen Feierabend, mesotty
ich mal wieder, hab hier eine ganz tolle Akte zum Abrechnen liegen mit Vermerk des RA´s "wir hatten aufgefordert zu einem Betrag i.h.v. € 20.871,06 allerdings sind auch noch Auskunfsersuchen mit drin, die auch einen eigenen Wert haben und den sollst du rausfinden"
Toll oder??
Die Ansprüche ansich lassen sich noch nicht 100%tig beziffern. Wir fordern auf,
zur Vorlage von Kundenlisten
den Umgang mit der Hotlin zu ermöglichen.
Vorlage von Buchauszügen
Auskunf über div. Kunden, welche über eine gewisse Firma abgeschlossen wurden, da sich die Provision pro Kunde auf € 35,00 beläuft.
Soo, jetzt hab ich hier mal gegoogelt und habe eine gerichtliche Entscheidung gefunden, welche mittels Stufenklage herbeigeführt wurde. Dort steht drin, dass die letzte Stufe also die wo alles beziffert ist immer die höchste ist/sein muss.
Ich habe aber so gar keine Ahnung, was ich hier nehmen soll. Und der RA auch nicht, deswegen muss ich mir ja den Kopf zerbrechen.
Ich würde ihm ja vorschlagen, "nu" den bezifferten Teil als wert nehmen, und wennn es zum gerichtlichen Verfahren kommt, dann nachträglich die Berechnung korrigieren.
Nur weiß ich nicht, ob unser Mandant das streitige VErfahren überhaupt durchrführen will.
Was würdet ihr tun? hoffe das war jetzt nicht zu wild
lg und nen schönen Feierabend, mesotty