Kläger trägt Kosten des Beklagten zu 2.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nici77
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#1

06.10.2009, 10:57

Hallo zusammen,

Hab grad ein Urteil bekommen (wir Bekl.), wo Gericht als Kostenentscheidung folgendes geschrieben hat:

Von GK trägt Kl + Bekl. zu 1. je 1/2
Kl. trägt außerg.Kosten Bekl. zu 2.
Bekl. zu 1. trägt außerg.Kosten Kl.
im übrigen trägt jede Partei Kosten selbst.

Meine Frage hierzu: Muss ich einen KFA machen mit Erhöhgeb. und Gericht rechnet das selbst aus oder heben sich Kosten auf, da wir Kl. Kosten tragen und die unsere und müssen nur noch 1/2 GK zahlen.
Die Gerichte machen es einem manchmal aber schwer. :(
Liebe Grüße nici77
Asgoth
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#2

06.10.2009, 11:59

Aufheben tut sich hier gar nichts.

Hier werden mE zwei KFB ergehen müssen.

Einer B1 an K. Einer K an B2.

Ob du nun Kostenfestsetzung beantragst, ist dir überlassen ;)
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nici77
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#3

06.10.2009, 12:09

Danke Asgoth

also mache ich einen KFA mit Erhöhungsgebühr oder?
Liebe Grüße nici77
Asgoth
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#4

06.10.2009, 12:50

Ja, die Rechtspflegerin wird den Betrag dann kopfteilig quoteln (50 %) und für B2 festsetzen.
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