Hallo zusammen,
Hab grad ein Urteil bekommen (wir Bekl.), wo Gericht als Kostenentscheidung folgendes geschrieben hat:
Von GK trägt Kl + Bekl. zu 1. je 1/2
Kl. trägt außerg.Kosten Bekl. zu 2.
Bekl. zu 1. trägt außerg.Kosten Kl.
im übrigen trägt jede Partei Kosten selbst.
Meine Frage hierzu: Muss ich einen KFA machen mit Erhöhgeb. und Gericht rechnet das selbst aus oder heben sich Kosten auf, da wir Kl. Kosten tragen und die unsere und müssen nur noch 1/2 GK zahlen.
Die Gerichte machen es einem manchmal aber schwer.
Kläger trägt Kosten des Beklagten zu 2.
Aufheben tut sich hier gar nichts.
Hier werden mE zwei KFB ergehen müssen.
Einer B1 an K. Einer K an B2.
Ob du nun Kostenfestsetzung beantragst, ist dir überlassen
Hier werden mE zwei KFB ergehen müssen.
Einer B1 an K. Einer K an B2.
Ob du nun Kostenfestsetzung beantragst, ist dir überlassen
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
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Ja, die Rechtspflegerin wird den Betrag dann kopfteilig quoteln (50 %) und für B2 festsetzen.
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