Gebühren bei Widerspruch - Verfahren beim Finanzamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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merle84
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#1

06.10.2009, 08:56

hallo,

brauche mal eure hilfe, weil ich absolut auf dem schlauch steh.

haben beim finanzamt akteneinsicht für unsere mandantschaft beantragt. das akteneinsichtsgesucht wurde mit entsprechendem bescheid abgelehnt. gegen diesen bescheid haben wir widerspruch eingelegt. nach prüfung des widerspruchs wurde dann doch die akteneinsicht gewährt und mein chef ist zum finanzamt gefahren und konnte die akte einsehen.

was für gebühren kann ich da abrechnen?

vielen lieben dank schon mal im voraus!!!
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LuzZi
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#2

06.10.2009, 09:01

2300 pp.
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#3

06.10.2009, 09:17

aber hab doch keinen Streitwert....
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#4

06.10.2009, 09:20

Worum gings denn in dem Verfahren? Die Infos bitte gleich im Eingangspost, dann kann man sich das viele Fragen dann sparen ;)
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#5

06.10.2009, 09:23

tut mir leid!

wir wollten die akte nur einsehen, weil ein rechtsstreit vor dem landgericht anhängig ist - ein verfahren gegen den ehemaligen "verlängerten schreibtisch", der diverse sachen für mdt. erledigt hat - was aber nicht korrekt war. und wir mussten deshalb die akte einsehen, um zu beweisen, dass er doch mehr gemacht hat, weil er behauptet, dass er keine steuerberaterliche tätigkeit erbracht hat.
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#6

06.10.2009, 09:32

Ich würd hier die 1,3 GG nach 2300 abrechnen für den Widerspruch, als GW würde ich ggf. den Auffangsstreitwert nehmen.
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#7

06.10.2009, 09:39

vielen dank!!! :D
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