Anrechnung KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sandra.S.
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#1

05.10.2009, 15:35

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem:

Die Gegenseite hat einen Kostenausgleichungsantrag ohne eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vorgenommen.

Wir jedoch hatten im KFA die Geschäftsgebühr mit angerechnet. Mein Chef will nun wissen, wie das ist. Es soll dazu wohl einen neuen § über die Anrechnung geben.

Könnt Ihr mir schnell helfen?
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gabrielle
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#2

05.10.2009, 15:41

§ 15 a, hier gibts schon einen riesigen Thread über die Sache. Ich wünsche Dir viel Spaß beim Lesen.
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Bino
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#3

05.10.2009, 15:43

Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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nephele
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#4

05.10.2009, 15:43

Und hier gehts direkt zum Thread: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=28672
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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caumi
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#5

05.10.2009, 15:43

Hallo,

also der neue § ist der § 15 a RVG, allerdings warten viele auf eine Regelung für die Altfälle, da neue Paragraphen ja meistens auf die Rechtsstreitigkeiten anzuwenden sind, die erst nach Inkrafttreten beginnen.

Ich kenne es so: Die Geschäftsgebühr muss im KfA bei vorheriger außergerichtilcher Tätigkeit angerechnet werden, egal ob gegenüber dem Mandanten abgerechnet oder nicht. Wenn der gegnerische Anwalt außergerichtlich nicht tätig geworden ist, muss er auch nichts anrechnen. Allerdings empfiehlt sich in solchen Fällen ein Hinweis im KfA "außergerchtliche Tätigkeit hat nicht stattgefunden".

Hoffe, damit ist Dir erst einmal geholfen.
jenniver
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#6

05.10.2009, 15:44

Die GG brauchst du im KFA nur anrechnen, wenn sie bereits voll tituliert ist, ansonsten bekommst du im KFA die volle VG festgesetzt.
Sandra.S.
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#7

05.10.2009, 15:54

Danke Mädels Ihr seid klasse.

Es gibt nun bei meinem KFA keine Anrechnung ;-)
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Re1108
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#8

05.10.2009, 15:55

:senf
Die Regelung für die Altfälle ist da:
BGH, Beschl. v. 02.09.2009 – II ZB 35/07
(Da § 15 a keine Gesetzesänderung, sondern eine Gesetzesklarstellung auch auf Altfälle anzuwenden)

Heißt in deinem Fall, dass auf Beklagtenseite die VG wohl in voller Höhe festsetzungsfähig ist.
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NORTHERN DINO
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#9

05.10.2009, 22:20

Re1108 hat geschrieben::senf
Die Regelung für die Altfälle ist da:
BGH, Beschl. v. 02.09.2009 – II ZB 35/07
(Da § 15 a keine Gesetzesänderung, sondern eine Gesetzesklarstellung auch auf Altfälle anzuwenden)

Heißt in deinem Fall, dass auf Beklagtenseite die VG wohl in voller Höhe festsetzungsfähig ist.
Man keine voreiligen Hoffnungen. Auch nach der BGH-Entscheidung haben andere Obergerichte gegen den BGH entschieden. In einem Bundesland haben die Bezirksrevisoren sogar abgesprochen, sich nicht an der BGH-Entscheidung zu orientieren. Darüber mag man denken wie man will (meine Meinung sage ich dazu lieber nicht!), aber wer glaubt, das Thema sei durch, der glaubt aber weit daneben.
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Asgoth
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#10

06.10.2009, 07:28

In einem Bundesland haben die Bezirksrevisoren sogar abgesprochen, sich nicht an der BGH-Entscheidung zu orientieren.
Doch nicht etwa in dem Bundesland, in dem die schönen Mädchen auf den Bäumen wachsen? :) Das käme mir ja sehr entgegen...^^
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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