Anrechnung Mahnbescheidsgebühr bei Verfahrensgebühr
Verfasst: 05.10.2009, 14:26
Ich komme mal wieder nicht weiter:
Habe Mahnbescheid über 600,83 € beantragt. Nach Antrag Mahnbescheid Zahlungseingang der Hauptforderung, also 600,83 €.
Auslagen, Zinsen und Gerichtskosten wurden jedoch nicht gezahlt, deshalb streitiges Verfahren (Gegenstandswert jetzt nur noch 46,83 €). Nach Eingang Anspruchsbegründung wurde der Restbetrag ( 46,83 €) von Gegenseite anerkannt - Anerkenntisurteil
Wie rechne ich jetzt die Mahnbescheidsgebühr auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe an?
1,0 MB-Gebühr = 65,00 € (aus Streitwert 600,83 €)
1,3 VG = 32,50 € (aus Streitwert 46,83 €)
Nun die blööde Frage... wie soll ich denn die MB-Gebühr auf die niedrigere VG-Gebühr anrechnen? Irgendwie verstehe ich das nicht....
Anne
Habe Mahnbescheid über 600,83 € beantragt. Nach Antrag Mahnbescheid Zahlungseingang der Hauptforderung, also 600,83 €.
Auslagen, Zinsen und Gerichtskosten wurden jedoch nicht gezahlt, deshalb streitiges Verfahren (Gegenstandswert jetzt nur noch 46,83 €). Nach Eingang Anspruchsbegründung wurde der Restbetrag ( 46,83 €) von Gegenseite anerkannt - Anerkenntisurteil
Wie rechne ich jetzt die Mahnbescheidsgebühr auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe an?
1,0 MB-Gebühr = 65,00 € (aus Streitwert 600,83 €)
1,3 VG = 32,50 € (aus Streitwert 46,83 €)
Nun die blööde Frage... wie soll ich denn die MB-Gebühr auf die niedrigere VG-Gebühr anrechnen? Irgendwie verstehe ich das nicht....
Anne