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Anrechnung Mahnbescheidsgebühr bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 05.10.2009, 14:26
von Annes_2701
Ich komme mal wieder nicht weiter:

Habe Mahnbescheid über 600,83 € beantragt. Nach Antrag Mahnbescheid Zahlungseingang der Hauptforderung, also 600,83 €.

Auslagen, Zinsen und Gerichtskosten wurden jedoch nicht gezahlt, deshalb streitiges Verfahren (Gegenstandswert jetzt nur noch 46,83 €). Nach Eingang Anspruchsbegründung wurde der Restbetrag ( 46,83 €) von Gegenseite anerkannt - Anerkenntisurteil

Wie rechne ich jetzt die Mahnbescheidsgebühr auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe an?

1,0 MB-Gebühr = 65,00 € (aus Streitwert 600,83 €)
1,3 VG = 32,50 € (aus Streitwert 46,83 €)

Nun die blööde Frage... wie soll ich denn die MB-Gebühr auf die niedrigere VG-Gebühr anrechnen? Irgendwie verstehe ich das nicht.... :oops:

Anne

Verfasst: 05.10.2009, 14:33
von nephele
Es wird nach dem Streitwert angerechnet, der ins streitige Verfahren übergangen ist.

Verfasst: 05.10.2009, 14:36
von Anja V.
Hallo, die MB-Gebühr wird nur nach dem Wert berechnet, der in das streitige Verfahren übergegangen ist, also aus Streitwert 46,83 €.

LG

Verfasst: 05.10.2009, 14:38
von Annes_2701
Das heißt, ich mach also den Streitwert von 600,83 € auch für die Verfahrensgebühr geltend, oder? Dann wäre mir ja die Aufrechnung auch klar.... :oops:

Verfasst: 05.10.2009, 14:40
von Annes_2701
Das heißt, ich mach also den Streitwert von 600,83 € auch für die Verfahrensgebühr geltend, oder? Dann wäre mir ja die Aufrechnung auch klar.... :oops:

Verfasst: 05.10.2009, 14:45
von nephele
Hä?
So muss das:
1,0 aus 46,83
1,3 aus 46,83

Versteh grade nicht, was du meinst.

Verfasst: 05.10.2009, 14:57
von Annes_2701
Sorry, habs jetzt auch......

Vielen, vielen Dank. Ist mir jetzt klar!