Anrechnung Mahnbescheidsgebühr bei Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Annes_2701
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 31.03.2008, 13:39
Wohnort: Dresden

#1

05.10.2009, 14:26

Ich komme mal wieder nicht weiter:

Habe Mahnbescheid über 600,83 € beantragt. Nach Antrag Mahnbescheid Zahlungseingang der Hauptforderung, also 600,83 €.

Auslagen, Zinsen und Gerichtskosten wurden jedoch nicht gezahlt, deshalb streitiges Verfahren (Gegenstandswert jetzt nur noch 46,83 €). Nach Eingang Anspruchsbegründung wurde der Restbetrag ( 46,83 €) von Gegenseite anerkannt - Anerkenntisurteil

Wie rechne ich jetzt die Mahnbescheidsgebühr auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe an?

1,0 MB-Gebühr = 65,00 € (aus Streitwert 600,83 €)
1,3 VG = 32,50 € (aus Streitwert 46,83 €)

Nun die blööde Frage... wie soll ich denn die MB-Gebühr auf die niedrigere VG-Gebühr anrechnen? Irgendwie verstehe ich das nicht.... :oops:

Anne
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#2

05.10.2009, 14:33

Es wird nach dem Streitwert angerechnet, der ins streitige Verfahren übergangen ist.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Anja V.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 05.06.2008, 12:54
Wohnort: Viersen

#3

05.10.2009, 14:36

Hallo, die MB-Gebühr wird nur nach dem Wert berechnet, der in das streitige Verfahren übergegangen ist, also aus Streitwert 46,83 €.

LG
Annes_2701
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 31.03.2008, 13:39
Wohnort: Dresden

#4

05.10.2009, 14:38

Das heißt, ich mach also den Streitwert von 600,83 € auch für die Verfahrensgebühr geltend, oder? Dann wäre mir ja die Aufrechnung auch klar.... :oops:
Annes_2701
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 31.03.2008, 13:39
Wohnort: Dresden

#5

05.10.2009, 14:40

Das heißt, ich mach also den Streitwert von 600,83 € auch für die Verfahrensgebühr geltend, oder? Dann wäre mir ja die Aufrechnung auch klar.... :oops:
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#6

05.10.2009, 14:45

Hä?
So muss das:
1,0 aus 46,83
1,3 aus 46,83

Versteh grade nicht, was du meinst.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Annes_2701
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 31.03.2008, 13:39
Wohnort: Dresden

#7

05.10.2009, 14:57

Sorry, habs jetzt auch......

Vielen, vielen Dank. Ist mir jetzt klar!
Antworten