Angabe Vorschusszahlung RSV im KfA
Verfasst: 02.10.2009, 22:27
Hallo.
Würde gerne wissen, ob ich die von der RSV erhaltenen Vorschüsse beim KfA bei Gericht angeben muss. (außergerichtlich und gerichtlich)
Meiner Meinung eigentlich nicht, bin jedoch gerade ein bisserl verwirrt.
Würde gerne wissen, ob ich die von der RSV erhaltenen Vorschüsse beim KfA bei Gericht angeben muss. (außergerichtlich und gerichtlich)
Meiner Meinung eigentlich nicht, bin jedoch gerade ein bisserl verwirrt.