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Angabe Vorschusszahlung RSV im KfA

Verfasst: 02.10.2009, 22:27
von Aktenfinderin
Hallo.
Würde gerne wissen, ob ich die von der RSV erhaltenen Vorschüsse beim KfA bei Gericht angeben muss. (außergerichtlich und gerichtlich)
Meiner Meinung eigentlich nicht, bin jedoch gerade ein bisserl verwirrt.

Verfasst: 02.10.2009, 22:32
von Mops
Was für ein KFA? Nach 11 RVG : dann ja, sonst nein.

Verfasst: 02.10.2009, 23:05
von carrot
:zustimm @mops