schriftliches Vorverfahren mit Anerkenntnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Paulchen2001
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#1

01.10.2009, 21:15

Hallöchen,

kann mir bitte jemand einen Tip geben, ob ich hier richtig liege, die letzten Zweifel sind bei mir noch nicht ausgeräumt:

Ich muss einen KFA erstellen in einer Sache die wie folgt verlief:

Zunächt außergerichtliches Aufforderungsschreiben an den Gegner . Dann Mahnbescheid und Gegner hat Widerspruch eingelegt. Sodann streitiges Verfahren wir haben unseren Anspruch begründet. Gericht ordnete schriftliches Vorverfahren an. Später haben wir schriftsätzlich den Erlass eines Anerkenntnisurteils beantragt. Anerkenntnisurteil erging sodann. Beklagter wurde verurteilt, an Kläger Forderung aus MB zu zahlen, die vorgerichtlich angefallen Kosten sowie die Kosten des Verfahrens. Also rechne ich im KFA doch folgende Gebühren ab:

1,3 Geschäftsgebühr
1,0 MB-Gebühr
1,3 Verfahrensgebühr
./. (natürlich die dazugehörigen Anrechnungen)
1,2 Terminsgebühr (?? hier schlummern meine letzten Zweifel)
Gerichtskosten, Auslagen (2 x), MwSt.


Danke für Eure Hilfe
Paulchen2001
Sam29

#2

01.10.2009, 21:19

Ja hier entsteht aber auch so was von eine Terminsgebühr. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1. VV VRG
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Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#3

01.10.2009, 22:00

Hallo,

:zustimm zur Terminsgebühr !

Die Geschäftsgebühr kann nicht im KFA geltend gemacht werden
(Es handelt sich dabei um keine gerichtliche Gebühr) ! ! !

Diese ist tituliert und wird daher auch angerechnet.

LG Silvia
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