Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Verfasst: 01.10.2009, 10:27
Hallo Zusammen,
nun habe ich nach langer Zeit doch mal wieder eine Frage.
Folgender Fall:
Klageverfahren vor dem LG München I. Gegenseite wohnt in München, ist also am Gerichtsort ansässig. Allerdings hat die Gegenseite einen RA in Erding mandatiert (obwohl es in München wirklich genug RAe gibt...).
Jetzt sind wir im Kostenfestsetzungsverfahren und der Gegner macht seine Reisekosten geltend.
Ich bin der Ansicht, dass eine am Gerichtsort ansässige Partei auch einen am Gerichtsort ansässigen RA beauftragen muss und deswegen die Reisekosten vorliegend nicht erstattungsfähig sind. Das würde ich gerne mit Rechtsprechung untermauern, habe aber keine exakt dazu passenden Urteile da.
Hat jemand von Euch per Zufall ein Urteil dazu parat?
Viele Grüße
nun habe ich nach langer Zeit doch mal wieder eine Frage.
Folgender Fall:
Klageverfahren vor dem LG München I. Gegenseite wohnt in München, ist also am Gerichtsort ansässig. Allerdings hat die Gegenseite einen RA in Erding mandatiert (obwohl es in München wirklich genug RAe gibt...).
Jetzt sind wir im Kostenfestsetzungsverfahren und der Gegner macht seine Reisekosten geltend.
Ich bin der Ansicht, dass eine am Gerichtsort ansässige Partei auch einen am Gerichtsort ansässigen RA beauftragen muss und deswegen die Reisekosten vorliegend nicht erstattungsfähig sind. Das würde ich gerne mit Rechtsprechung untermauern, habe aber keine exakt dazu passenden Urteile da.
Hat jemand von Euch per Zufall ein Urteil dazu parat?
Viele Grüße