EMA-Gebühr / Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Cleopatra

#1

30.09.2009, 11:01

guten morgen alle zusammen,

folgender fall.
ein versäumnisurteil ist ergangen. liegt mir vor.

ich muss jetzt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und Kostenfestsetzung beantragen.

Es wurde zweimal eine Anfrage zum Einwohnermeldeamt gestellt, kann ich diese Gebühren mit festsetzen lassen?

wenn der Kläger zum vorsteuerabzug berechtigt ist, muss ich keine mehrwertsteuer hinzusetzen ? Richtig ?

brauche eine schnelle antwort dankee
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carrot
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#2

30.09.2009, 11:04

wenn Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kannste die MWst auch gleich weglassen. EMA-Gebühren würde ich versuchen unter Beifügung der entsprechenden Belege woraus sich die Kosten ergeben.
[url=http://www.ig-reno.de/3-0-ig-reno-beitritt-sei-dabei-.html][img]http://www.ig-reno.de/forum/files/ig_reno_2010_02_12_halfsize_146.gif[/img] Sei dabei![/url]
Jupp03/11

#3

30.09.2009, 11:05

Sind die EMA-Geb. vor Klageerhebung entstanden, hätten diese m. E. mit der Klage als Nebenforderung geltend gemacht werden müssen.
Sassi
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#4

30.09.2009, 11:33

ich sehe das auch so wie Jupp03. Sind die EMA-Geb. vor Klageerhebung entstanden, muss dies auch in der Klage als Nebenforderung geltend gemacht werden.
Liebe Grüße aus München
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