Gegenstandswert Mietminderung + Kündigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Memnoch
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#1

29.09.2009, 17:13

Hab´ hier etwas gegenüber einer ReVe abzurechnen:

Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. Minderung um 10 % macht hier bei einer Miete von 600 Euro 720 Euro. Jetzt haben wir aber noch kurz geprüft, ob die Kündigungsvereinbarung der Parteien auch so in Ordnung ist und die Mdt. noch kurz beraten.

Für mich wäre das eigentlich eine gesonderte Tätigkeit (hab´ über sowas mal ein Gutachten der Kammer gelesen), mein Chef will die Kündigung aber tatsächlich ganz unter den Tisch fallen lassen (!).

Meine erste Idee war, die Kündigung wenigstens bei der Gebührenhöhe zu berücksichtigen, also evtl. 1,6 zu nehmen. Klingt aber vielleicht zu holprig.... Hat hier jemand noch einen anderen Tip?
Micsi11
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#2

29.09.2009, 18:57

Also, die Mietminderung ist ja klar. 12 x Mietminderung (also Differenz von EUR 720,00 zu EUR 600,00).

Bei der Kündigungsvereinbarung (meinst du so was wie Aufhebungsvertrag?) ist Streitwert eigentlich 12 x Kaltmiete. Aber ihr habt ja nur beraten, oder?
Martin Filzek
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#3

29.09.2009, 21:09

Muss diese Diskussion nicht in einen RVG-Thread gestellt werden u. nicht bei KostO / Notarkosten?
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#4

30.09.2009, 05:40

:thx ist verschoben
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Memnoch
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#5

01.10.2009, 17:18

Das kommt davon, wenn man hier nie seine Ruhe hat... Ich sitze vor´m Kopierer.

Klar meinte ich einen Mietaufhebungsvertrag (die Parteien hatten es anders benannt).

Habe es jetzt konsequenterweise als gesonderte Sache angelegt und als Beratung abgerechnet. Der ReVe habe ich mitgeteilt, daß ich wegen der Minderungsgeschichte hier freundlicherweise nicht die wesentlich höhere Pauschgebühr genommen habe, die sie auf Empfehlung des GDV gerne zahlen, sondern nur 150 €. Mal sehen, ob die das fressen. Mein Chef hat´s jedenfalls, ohne mit der Wimper zu zucken, unterschrieben, und das, obwohl wir über jeden Euro feilschen (der hat immer so Skrupel :roll:).
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