ich habe ein Problemchen.
unser Mandant - Kläger: Sitz in Stuttgart
Beklagte: Sitz in Stuttgart
wir: Sitz in Bietigheim (25 km bis Stuttgart)
Das Gericht hat unseren KFA 106 abgelehnt, mit der Begründung, dass eine Kostenerstattung für Reisekosten des auswärtigen Anwalts nicht stattfindet, wenn die Partei an ihrem Wohn- Geschäftsort bzw. Sitz klagt oder verklagt wird und einen auswärtigen Anwalt beauftragt.
Soweit so gut.
Mein Chef meint, dass der Verwaltungssitz unserer Mandantin in Bietigheim ist und die Fahrtkosten so dann durchgehen müssten. Ich solle das prüfen und dann so argumentieren.
Ich finde hierzu aber leider nichts.
Wer kann mir helfen?
help....
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