Fahrtkosten angelehnt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anna84
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#1

29.09.2009, 10:38

Hallo,

ich habe ein Problemchen.

unser Mandant - Kläger: Sitz in Stuttgart
Beklagte: Sitz in Stuttgart
wir: Sitz in Bietigheim (25 km bis Stuttgart)

Das Gericht hat unseren KFA 106 abgelehnt, mit der Begründung, dass eine Kostenerstattung für Reisekosten des auswärtigen Anwalts nicht stattfindet, wenn die Partei an ihrem Wohn- Geschäftsort bzw. Sitz klagt oder verklagt wird und einen auswärtigen Anwalt beauftragt.

Soweit so gut.

Mein Chef meint, dass der Verwaltungssitz unserer Mandantin in Bietigheim ist und die Fahrtkosten so dann durchgehen müssten. Ich solle das prüfen und dann so argumentieren.

Ich finde hierzu aber leider nichts.

Wer kann mir helfen?

help.... :?:
Asgoth
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#2

29.09.2009, 10:54

Ausschlaggebend ist der Geschäftssitz der Mandantschaft, wie er sich aus dem Rubrum ergibt. Wenn da Stuttgart drin steht, dann ist Stuttgart auch maßgeblich. Dass der Verwaltungssitz im Innenverhältnis vielleicht an einem anderen Ort ist, interessiert bei der Kostenerstattung nicht.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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Anna84
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#3

29.09.2009, 10:56

hmmm, ok. dann werde ich das meinem Chef so mitteilen.

Danke für die schnelle Antwort
FreddyB

#4

29.09.2009, 11:24

Hallo,

Du kannst höchstens noch mit ständiger rechtlicher Vertretung argumentieren.

Wenn wir so Fälle haben, nehmen wir das gleich in den Antrag mit rein, um schon mal Wind aus den Segeln zu bekommen.

LG
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