Gegenseite macht KfA ohne Kostenentscheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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shigjetari
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#1

28.09.2009, 11:19

Hallo,

wir haben vom Gericht den KfA der Gegenseite erhalten. Nach Überprüfung und Durchsicht des Urteils fiel mir auf, dass es sich dabei "nur" um eine Teilurteil handelt wonach wir auch verurteilt wurden, an den Gegner zu zahlen und im übrigen die Berufung gegen uns zurückgewiesen wurde. Schön und gut aber im Tenor steht allerdings "Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten". Derweil läuft noch das Revisionsverfahren und das Schlussurteil liegt aufgrund dessen noch nicht vor.

Kann der Gegner denn schon seine Kosten festsetzen lassen? Wir wissen ja noch nicht einmal, ob gequotelt wird oder nicht. Frist zur Stellungnahme haben wir binnen einer Woche erhalten. Soll ich unsere Kosten auch zur Sicherheit schon mal festsetzen lassen? :?

Vielen Dank schon mal im Voraus :wink:
[color=#0000FF]Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.
(Charles de Gaulle)[/color]
gkutes

#2

28.09.2009, 11:28

festgesetzt wird da jetzt noch gar nichts aus den von dir genannten Gründen. Den Antrag kann man ja schon mal stellen - spricht ja eigentlich nichts dagegen. evtl. sollen ein paar Euronen Zinsen mehr dabei rausspringen
katinka1
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#3

30.09.2009, 15:14

Nein, der Antrag kann und darf noch gar nicht gestellt werden, da eine Kostenentscheidung seitens des Gerichts noch nicht vorliegt. Eigentlich sollte das Gericht die Gegenseite auch darauf hinweisen und den Antrag zurückweisen.

Auch "vorsorglich" sollte der KFA nicht gestellt werden, da der Ausgang des Verfahrens ja noch ungewiss ist.
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